Urheberechtsreform: Uploadfilter

Special Antonio Funes
Urheberechtsreform: Uploadfilter
Quelle: PC Games Hardware

Die Urheberrechtsreform ist von den Vertretern der EU-Staaten bereits abgesegnet, obgleich die Mehrheit hierfür nicht groß war. Das EU-Parlament muss die neuen Gesetze noch verabschieden - werden sie so durchgewinkt, wie sie derzeit sind, drohen Uploadfilter. Wir erklären, was Uploadfilter sind, und versuchen, das Wichtigste rund um das Thema verständlich zusammenzufassen.

Uploadfilter

Rein technisch gesehen ist die Sache eigentlich recht einfach: Ein Nutzer lädt zum Beispiel bei YouTube ein Video hoch. Algorithmen untersuchen die Daten des Videos und werten es aus, ob Hinweise darauf gibt, dass sich in dem Video irgendein Inhalt befindet, der urheberrechtlich geschützt ist. Dies wird anhand eines Abgleichs mit Datenbanken bewerkstelligt. Sicherlich kennt ihr Smartphone-Apps wie Shazaam oder SoundHound, die selbst bei Discothekenlautstärke in den meisten Fällen ein Lied innerhalb von wenigen Sekunden korrekt identifizieren können - denn es gibt in dem Soundfile, das bei der Aufnahme über das Handy-Mikrofon entsteht und dann zu den Servern der Musikapps hochgeladen wird, genügend eindeutige Eckpunkte, an denen man per Datenbankabgleich Songs erkennen kann. So ähnlich würde auch ein Uploadfilter arbeiten, nur dass der Filter nicht nur Audio, sondern auch Videos, Bilder oder Texte untersucht.

Der Knackpunkt bei der Sache ist aber, dass es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Uploadfilter geben wird, den alle nutzen können und mit dem man als Firma Rechtssicherheit hat. Es wird im Gesetz noch nicht einmal ein solcher Filter erwähnt - allerdings ist das Gesetz so formuliert, dass Internetportale, die auch Nutzerinhalte zulassen, gar keine andere Wahl haben, als einen Uploadfilter zu nutzen. Die beiden einzigen Alternativen würden eine Internetseite in den Ruin treiben - wir haben ja schon zuvor darüber gesprochen: Entweder man stellt genügend Personal für eine Kontrolle per Menschenverstand ein oder man kauft alle Rechte dieser Welt oder aber man verzichtet auf eine Kontrolle und kassiert Strafen. Alle drei Optionen sind nicht bezahlbar, wenn eine Internetseite sich noch finanzieren soll. Es bleibt also nur ein Uploadfilter als einzige Option, um die Gesetze kostendeckend zu beachten. Für kleinere Firmen ist dies ein teures Unterfangen, da sie einen Filter selbst programmieren oder einkaufen müssen.

Eine große Problematik ist dabei auch, dass eben niemand regelt, wie ein solcher Filter auszusehen hat - es gibt ja wie gesagt rein formal gesehen auch gar keine Anweisung, einen Uploadfilter zu nutzen. Daher liegt es am jeweiligen Website-Betreiber, wie er einen solchen Filter umsetzt und wie streng dieser Filter ist. Im Zweifel wird ein Websitebetreiber den Filter also sehr streng einstellen, auch um in einem Streifall zu zeigen, dass man bei einem vom Filter nicht verhinderten Verstoßes als Betreiber eines Internetportals zumindest sein Bestes versucht hat. Ein Filter ist allerdings relativ dumm. Er erkennt nicht, ob in einem Video nun ein legaler Remix eines Liedes zu hören ist oder ob es eine geschützte Version ist. Er erkennt auch nicht, ob beispielsweise ein paar Zitate aus einem Zeitungsartikel legal als Zitate verwendet werden, zum Beispiel in einer Diskussion, oder ob sie unzulässigerweise auf einer Website auftauchen, die den kompletten Text veröffentlicht und so tut, als habe sie die Rechte an dem Text. Die beiden Punkte, die Strenge des Filters und seine "Dummheit", führt uns zum nächsten Themenbereich: Sorge vor Zensur.

  1. Seite 1 Urheberechtsreform: Beschluss und Kritik
  2. Seite 2 Urheberechtsreform: Kritik an den Vorgaben
  3. Seite 3 Urheberechtsreform: Uploadfilter
  4. Seite 4 Urheberechtsreform: Sorge vor Zensur
  5. Seite 5 Urheberechtsreform: Nicht allles ist negativ und Alternativen
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