Spielen Verboten! Indizierte Games - die bizarre Geschichte des Sonderfalls Deutschland
Special
Wir analysieren zum 40-jährigen Jubiläum der ersten Games-Indizierung, mit welchen teils kuriosen Begründungen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften 25 beliebte Titel der Homecomputer-Ära als gefährlich einstufte.
Platz 16: BEACH-HEAD
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,87
- Indiziert am 8. August 1985
Quelle: Harald Fränkel
Beach-Head sei eines der ersten Spiele, heißt es im Antrag auf Indizierung, das über mehrere dreidimensional aufgebaute, realistische Sequenzen zum Ziel führe - die Vernichtung des Gegners. Man steuert Schiffe an Minen und Geschossen vorbei, ballert per Flak auf Flugzeuge, mit Panzern auf Geschütze und setzt eine Festung unter Artilleriebeschuss.
Die BPjS kritisiert mithilfe der üblichen Textbausteine unter anderem, dass es für Treffer belohnende Punkte gebe. Es bestehe keine Möglichkeit, den Konflikt unmilitärisch zu lösen ("Ständig wird geschossen. Ständig wird erschossen."). Letztlich wäre als Begründung einmal mehr ein "Es ist ein Kriegsspiel!!!" schonender für das Schreibmaschinenfarbband gewesen. Das Wort Nachhaltigkeit kannten damals aber leider nur wenige.
Platz 15: WINGS OF FURY
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,88
- Indiziert am 17. Februar 1992
Quelle: Harald Fränkel
Die BPjS schrieb Wings of Fury zu, dass es "Krieg zu einem sportlichen Vergnügen" mache. Da die Gräuel dabei vertuscht würden, bekämen Kinder und Jugendliche ein falsches oder verzerrtes Bild von solchen militärischen Konflikten. Außerdem warfen die Jugendschützer dem Titel "rassenhetzerische Tendenzen" vor. Da man japanische Soldaten töten müsse, was unentwegt dadurch entsprechende Landesflaggen kenntlich gemacht sei. "Das Spiel ruft bewusst dazu auf, Angehörige einer bestimmten Nation zu vernichten."
Wings of Fury thematisiert den Pazifikkrieg. Ergo gibt's in dem Shoot 'em up ziemlich viele US-Amerikaner und ziemlich viele japanische Pixelfiguren - und zum Beispiel keine Drei-Kronen-Flaggen oder Ostfriesen. Nun könnte man sich mit ein bisschen Geschichtswissen natürlich zusammenspinnen, dass sich der US-Entwickler Brøderbund mit seinem Werk gewissermaßen für den Überfall auf Pearl Harbour rächen wollte, aber ... puh ... echt jetzt?
Platz 14: COMMANDO
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,91
- Indiziert am 19. Februar 1987
Quelle: Harald Fränkel
Einmal mehr fliegen uns Standardfloskeln um die Ohren, die aufwendig nachweisen: Es ist ein Kriegsspiel!!! Einer der Textbausteine, der wohl auch andeuten soll, wie asozial und vereinsamend Videogames sind, sei wegen der eloquenten Formulierung zitiert: "Das Spielgerät fungiert als Spielpartner, beide Teile - Spieler und Spielgerät - reagieren aufeinander, und die elektronische Datenverarbeitung bietet aufgrund der Spielerreaktionen immer wieder Ausweich-, Angriffs- und Vernichtungsaufträge an."
Platz 13: PLATOON
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 8,05
- Indiziert am 24. Mai 1988
Quelle: Harald Fränkel
Der Film Platoon gehört zu den wenigen Klassikern, die nicht fürs Fernsehen oder fürs Heimkino geschnitten wurden. Die Computerumsetzung galt hingegen laut Indizierungsantrag "sicherlich zu den brutalsten und gefährlichsten Spielen überhaupt." Für die BPjS war klar, dass die Absicht des Antikriegsfilms, eine Aussage gegen den Wahnsinn und die zerstörerische Wirkung der Massaker in Vietnam zu treffen, im Spiel nicht ersichtlich sei.
Diesem Argument dürfte keiner widersprechen. Was die Indizierung rund ein Jahr nach der Veröffentlichung des Titels brachte? Nun, die BPjS erläutert in der Akte unter anderem, dass das Spiel zu diesem Zeitpunkt bereits in aller Munde war, in etlichen Zeitschriften rezensiert und beworben wurde und in der ASM auf Platz 28 der "Ewigen-Liste" lag.
Platz 12: RAID OVER MOSCOW
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 8,17
- Indiziert am 8. August 1985
Quelle: Harald Fränkel
Ein Spiel über einen atomaren Konflikt zwischen der Sowjetunion und dem Westen zur Zeit des Kalten Krieges kam auch eher halbgut in Deutschland an, weil dort damals unter anderem etliche Pershing-Raketen herumlungerten. An dieser Stelle wollen wir einen weiteren, immer wieder in den Entscheiden zu findenden Textbaustein beleuchten, der eine Möglichkeit beschreibt, die selbst die Indizierung eines Kriegsspiels (hört, hört!) hätte verhindern können. Also theoretisch. Denn, hier noch ein fieser Spoiler: Uns ist kein solcher Fall untergekommen.
Zu Raid over Moscow heißt es am Schluss der Akte jedenfalls: "Ausnahmetatbestände i.S.v. § 1 Abs. 2 GjS sind nicht ersichtlich. Das Spiel hat rein unterhaltenden Charakter. Das Kriegsspiel dient dem Zeitvertreib."
Das GjS, das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte lehrt uns also: Einem Hobby rein aus Vergnügen nachzugehen, das geht nun wirklich nicht! Von Juristensprech ins Deutsche übersetzt bedeutet der zitierte Satz: Wenn die verdammten Blagen schon mit so einem neumodischen Schnickschnack die Zeit totschlagen, müssen sie dabei mindestens was lernen! Irgendwas über Kunst, Wissenschaft oder Forschung.
Das Wort "Ausnahmetatbestände" klingt indes, als habe der Spielehersteller mit seinem Werk ein schweres Verbrechen begangen. Werft die Purschen zu Poden!
Platz 11: BEACH-HEAD 2
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 8,22
- Indiziert am 21. November 1985
Quelle: Harald Fränkel
Beach-Head 2 gehört zu den wenigen Titeln in der Zeit der frühen Spiele-Indizierungen, bei denen bereits moniert wurde, dass auf menschenähnliche Pixel geschossen wird. Es landete zunächst im vereinfachten Verfahren vorläufig auf dem Index, woraufhin der Hersteller Einspruch einlegte. Ohne Erfolg: Am 9. Januar 1986 kam es zur endgültigen Entscheidung.
Kultcharakter genoss das Spiel wegen der Sprachsamples ("Medic!"; "I'm hit!"). Derlei gab es zwar z.B. auch schon früher bei Castle Wolfenstein, Impossible Mission oder Ghostbusters. gängig war die Nutzung aber noch lange nicht. Das registrierte die BPjS ebenfalls: "Eine Vielzahl der [...] Soldaten stößt Todesschreie aus, die täuschen echt simuliert werden."
Nun hätte man argumentieren können, dass diese Art von Realitätsnähe dazu beitrage, die Schrecken und Leiden des Krieges darzustellen, statt sie zu bagatellisieren. Hier werden die oft genannten "schmerzhaften Auswirkungen für Menschen" jedenfalls nicht negiert. Wir erinnern uns: Genau das kritisierte die Behörde bei Kriegsspielen immer wieder. Doch auch in diesem Fall rückte sie das Bild so zurecht, bis es schief hing:
"Der Todesschrei erscheint "schrecklich-schön". Er bewirkt keinerlei Abschreckung, im Gegenteil: Wegen seiner Echtheit bietet er dem jugendlichen Spieler einen zusätzlichen Anreiz, möglichst exakt auf den gegnerischen Soldaten zu schießen."
Platz 22 / Klappe, die 2te: WHO DARES WINS 2
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,79
- Indiziert am 8. Juli 1987
Quelle: Harald Fränkel
Eine verlorene Akte? Nicht mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz! Zwei Tage nach der ersten Mitteilung spürte man das Papier doch noch auf. Aus dem Entscheid geht hervor, dass das Jugendamt, das den Antrag auf Indizierung stellte, ziemlich kreativ probespielte: Man versuchte, das Run and Gun als Pazifist zu bewältigen. Vergeblich: Selbst bei geschicktem Ausweichen ohne Abfeuern von Schüssen sei ein Weiterkommen nicht möglich, da der Abschnitt nicht verlassen werden könne.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die fröhliche Begleitmusik unterstreiche die Verharmlosung des Geschehens zusätzlich. Interessanterweise ertönt während des Gameplays gar keine Melodie. Die Anmerkung bezieht sich also nur auf das Titelstück.
Das BPjS-Gremium beanstandete indes, dass getroffene Soldaten "sang- und klanglos" vom Bildschirm verschwinden. "Sie sind einfach weg, der Tötungsvorgang wird nicht problematisiert. Das Umbringen wird [...] dem Treffer in einem Ballspiel gleichgesetzt." Spannenderweise werteten die BPjS und später auch die USK es in den Folgejahren positiv, wenn sich Pixelleichen in Luft auflösen, weil das weniger realistisch wirkt. Etliche Spielehersteller produzierten sogar spezielle deutsche Versionen.
