Spielen Verboten! Indizierte Games - die bizarre Geschichte des Sonderfalls Deutschland

Special Harald Fränkel Lukas Schmid
Spielen Verboten! Indizierte Games - die bizarre Geschichte des Sonderfalls Deutschland
Quelle: Harald Fränkel

Wir analysieren zum 40-jährigen Jubiläum der ersten Games-Indizierung, mit welchen teils kuriosen Begründungen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften 25 beliebte Titel der Homecomputer-Ära als gefährlich einstufte.

Wer glaubt, Dutzende Akten der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zu sichten, sei nur arbeitsaufwendig, aber wenig amüsant, der irrt. Man muss nur etwas tiefer im trockenen Beamtendeutsch wühlen, um das eine oder andere launige Kuriosum zu entdecken. Wir haben anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der ersten Videospiel-Indizierung diese Strapazen auf uns genommen.

Deshalb können wir nun detailliert von einer Zeit berichten, als die eingangs erwähnte Behörde noch Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) hieß. Es geht um die Jahre 1984 bis 1995, die goldene Ära der Homecomputer, als König Commodore LXIV und seine Thronfolgerin Königin Amiga regierten.

Damals wurden wesentlich mehr gute Games als gefährlich eingestuft als heute. Wer wissen will, warum sogar die Schachsimulation Battle Chess darunter war, wen interessiert, welch absurdes Feature dem Schwertkampfspiel Barbarian nach Ansicht der BPjS fehlte, um es weniger schlimm zu machen, wer erfahren möchte, was die Hubschrauber-Simulation Gunship mit einer ebenfalls indizierten Folge der Fernsehserie Schwarzwaldklinik zu tun hatte und wieso der Jump-and-Run-Klassiker Ghosts 'n Goblins nur knapp am Gütesiegel "Zu brutal!" scheiterte: Bitte lesen Sie weiter, hier gibt es viel zu sehen!

Wir geben vorab eine Garantie: Nostalgiker werden bei unserer Bundesprüfstellenprüfung auf den folgenden 7 Seiten nicht nur einmal "WTF? Das war auf dem Index?" denken ...

Kurz vor Weihnachten 1984 indizierte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften die ersten drei Spiele, darunter die Vektorgrafik-Panzersimulation Battlezone. Quelle: Harald Fränkel Kurz vor Weihnachten 1984 indizierte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften die ersten drei Spiele, darunter die Vektorgrafik-Panzersimulation Battlezone. Ehe wir zu unserer Top 25 der besten indizierten Spiele kommen, die inzwischen alle nicht mehr als jugendgefährdend gelten, meist durch Verjährung, möchten wir auf den historischen Kontext hinweisen: Die Entscheide der BPjS in den 80ern waren selbstverständlich auch Kinder dieser Zeit. Etliche der Prüfer hatten den Zweiten Weltkrieg erlebt.

Der sogenannte Kalte Krieg tobte noch weiter, bis zum Ende der des Jahrzehnts. Video- und Computerspiele sorgten ebenso für Sorge, weil neue Technik das immer tut. Man denke an die ersten Eisenbahnen zwischen 1825 und 1835, die die Menschen in Angst und Schrecken versetzten. Weil diese Teufelszüge mit atemberaubenden 30 Kilometern durch die Welt rasten, warnten Experten davor, dass man davon möglicherweise verrückt werde.

Wie bizarr Prüfungen der BPjS nach heutigen Maßstäben wirken können, beweist ein Beitrag aus dem Schulfernsehen: Die Doku Electronic Games - Teil 1: Markt und Macher zeigt das Gremium bei der Prüfung von Poff - Power of the War am 13. April 1989. Na gut, in Wahrheit heißt das Spiel P.O.W. - Prisoners of War, aber vielleicht war der BPjS-Sprecher wegen des Fernsehteams nervös und hat sich deshalb verhaspelt.

Das Gremium der BPjS hat Spaß mit einer Lightgun und dem Amiga-Spiel Prisoners of War. BPjS-Leiter Rudolf Stefen (links) applaudiert sogar einem treffsicheren Kollegen. Quelle: BPjS; Screenshot Harald Fränkel Das Gremium der BPjS hat Spaß mit einer Lightgun und dem Amiga-Spiel Prisoners of War. BPjS-Leiter Rudolf Stefen (links) applaudiert sogar einem treffsicheren Kollegen. Im Anschluss ballern ältere Herren mit einer Lightgun auf einen Commodore-1084S-Monitor. Es herrscht ausgelassene Stimmung. Es wird gelacht. BPjS-Leiter Rudolf Stefen, Ü60 und kurz vor der Pension, klatscht sogar in die Hände, offenbar weil ein Kollege gut geschossen hat. Wie viel Spaß P.O.W. Erwachsenen machte, spielte bei der Entscheidung in Sachen Jugendschutz natürlich keine Rolle: Am 29. April wurde im Bundesanzeiger (BAnZ), einem Amtsblatt der Bundesbehörden, die Indizierung bekannt gegeben.

Szene aus dem simplen Ballerspiel P.O.W. - Prisoner of War, das die BPjS am 13. April 1989 auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften setzte. Quelle: Harald Fränkel "Nicht pralle Brüste verwirren die Jugend an der Schwelle zum neuen Jahrtausend, die neue Gefahr lauert in der Software", heißt es in einem 2011 gezeigten Beitrag von Spiegel TV, bei dem es um die Arbeit der BPjS im März 1991 ging. Da hatte gerade die Juristin Elke Monssen-Engberding die Leitung der Behörde übernommen. Unter anderem sind die 40-Jährige und eine Kollegin zu sehen, wie sie an Dogs of War verzweifeln.

"Nach Stunden vergeblicher Mühen geben sie entkräftet auf. Die Prüfer können nicht prüfen, weil sie das Spiel nicht verstehen." Monssen-Engberding erklärt: "Das Problem ist, dass wir den Auftrag haben, wenn wir Computerspiele indizieren, sie durchzuspielen." Letztlich setzt das Gremium einen Minderjährigen vor die Kiste

"Ein Experte muss ran. Ein Jugendlicher natürlich", sagt die Spiegel-TV-Sprecherin sarkastisch. "Jugendschutz im Computerzeitalter - eine gefährliche Mission." Letztlich landet auch das Run and Gun Dogs of War auf dem Index.

BPjS-Leiterin Elke Monssen-Engberding (links) im Jahr 1991. Sie und eine Kollegin, beide noch mit 80er-Jahre-Gedenk-Schulterpolstern, verzweifeln am Schwierigkeitsgrad eines Kriegsspiels. Quelle: Spiegel TV; Screenshot Harald Fränkel Bedenken muss man in dem Zusammenhang, dass es noch keine Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gab, die differenzierte Alterseinstufungen hätte abgeben können. Ein Spiel war damals für Minderjährige geeignet oder nicht - fertig. Computerfans kennen das bestens durch das Thema Binärcode, der nur 0 oder 1 kennt, wahr oder falsch.

Von historischer Bedeutung ist der 13. Dezember 1984. An diesem Donnerstag kam es zur ersten Spiele-Indizierung. Betroffen waren das Shoot 'em up River Raid von 1982, die Panzersimulation Battlezone (1980) und das Rennspiel Speed Racer (1983). Der Fall River Raid findet sich ob seiner Wichtigkeit sogar im Wikipedia-Jahresrückblick 1984 wieder: Das Online-Nachschlagewerk nennt den 19. Dezember, als die Indizierung durch den BAnZ bekannt wurde.

In der Akte zur Entscheidung wird ein von der BPjS zurate gezogener Experte zitiert: "Das Videospiel hat emotionssteuernde und aggressionssteigernde Eigenschaften. Bei älteren Jugendlichen führt das Bespielen zu physischer Verkrampfung, Ärger, Aggressivität, Fahrigkeit im Denken, Konzentrationsschwierigkeiten, Kopfschmerzen u.a."

Das Zitat stammt aus einer wissenschaftlichen Arbeit mit dem Titel Videospiele - regelbare Welten am Draht. Der Autor, ein gewisser Professor Jürgen Fritz, und seine Expertisen tauchen in den Folgejahren immer wieder in den BPjS-Akten auf, im nahezu selben Wortlaut.

Gerade bei Kriegsspielen wirkt dieses Copy/Paste in seinem Ausmaß fast schon grotesk. Oh, stimmt, damals gab's noch gar keine Kopieren/Einfügen-Funktion, wir korrigieren: Es gab diverse Textbausteine, die immer und immer wieder nahezu 1:1 per Schreibmaschine zu Papier gebracht wurden.

Uns erinnert das an eine Software, die seelenlose Arbeitszeugnisse formuliert, indem es die Reihenfolge der vorliegenden Floskeln leicht ändert und nur Namen tauscht. Wobei Arbeitszeugnisse wenigstens immer wohlwollend klingen müssen ...

Kurios: Dogs of War testete ein Minderjähriger für die BPjS. Ergebnis: Das Amiga-Spiel sei "geeignet, Jugendliche sozialethisch zu desorientieren und sittlich zu gefährden". Quelle: Harald Fränkel Kurios: Dogs of War testete ein Minderjähriger für die BPjS. Ergebnis: Das Amiga-Spiel sei "geeignet, Jugendliche sozialethisch zu desorientieren und sittlich zu gefährden". Weitere Und-ewig-grüßt-das-Murmeltier-Momente erleben wir im Fall eines Gutachtens, das die BPjS für River Raid in Auftrag gab, um es als Begründung für Indizierungen zu nutzen: "Kindliche und jugendliche Spieler interessieren sich nicht so sehr für den Unterschied zwischen Spiel und Wirklichkeit", attestierte hier ein gewisser Professor Helmut Kampe von der Fachhochschule Darmstadt. "Im Bewusstsein von Kindern und Jugendlichen nehmen Spielaktivitäten [...] eine eigenständige Realität an [...]. Die Gefahr besteht, dass Kinder und Jugendliche die Spielsituation in ihrer Lebenswirklichkeit übertragen."

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