USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
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Warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz.
So sollen Eltern ihre Kinder vor Glücksspielsucht, verschleudertem Taschengeld und in Bezug auf Chats vor allem vor Grooming schützen. Die Umstellung der USK beinhaltet zusätzliche Hinweise, die besonders nichtspielenden Eltern ein Hilfsmittel sein sollen. So wird künftig gekennzeichnet, ob das Spiel Chats und Ingame-Käufe unterstützt. Das dürfte neben Eltern auch die Gamer freuen, denn in Zeiten von etlichen Monetarisierungs-Modellen ist es nicht immer klar, ob ein Spiel nun einen Ingame-Shop besitzt oder nicht. Auch als Erwachsener möchte man wissen, worauf man sich beim Spielekauf einlässt.
Das bedeutet: EA müsste in FIFA Optionen einbauen, mit denen man die Monetarisierung ausblenden kann, um keine höhere USK-Einstufung als zuvor zu riskieren. Ein Umstand, von dem auch erwachsene Spieler profitieren, die sich rein auf Singleplayer-Mechaniken konzentrieren wollen oder die sich an der Aggressivität der Monetarisierung stören. Titel wie Call of Duty wird das allerdings nicht treffen, denn wenn die Altersbeschränkung schon hoch ist, dann macht ein Ingame-Shop keinen Unterschied mehr, wie uns Frau Secker verriet.
Es ist nicht alles Böse, was zensiert
Die USK hat also auch positive Seiten für erwachsene Spieler. Statt Politikern, die keine Ahnung von der Materie haben, sitzen im Berliner Büro echte Gamer, die sich mit Spielen nicht nur auskennen, sondern die sie auch lieben.
Quelle: USK
In diesem Sinne vermittelte die USK laut eigener Aussage nicht nur in der leidigen Killerspieldebatte schlichtend zwischen Spielern und Politikern, sondern setzt sich aktuell für die Etablierung einer internationalen Computerspielesammlung ein. In der Vergangenheit hat die USK es ebenfalls durchgesetzt, dass Spiele mit verfassungswidrigen Kennzeichen wie Hakenkreuzen auch geprüft werden dürfen und man pro Einzelfall entscheiden darf.
Trotzdem dürfen Entscheidungen hinterfragt werden, auf den ersten Blick wirken nicht alle Einstufungen sinnvoll. Daher ist es gut und wichtig, dass die Prozesse protokolliert und zur Einsicht bereitgestellt werden, sowohl zur USK-Kennzeichnung als auch zu Indizierungsverfahren der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Die Einblicke legen offen, dass man sich dort mit der Materie und dem Jugendschutz intensiv auseinandersetzt, anstatt einfach zu verbieten, was nach Gewalt aussieht.
Verkennen darf man aber auch nicht, dass eine Indizierung den Erwerb eines Spiels für mündige Erwachsene erschwert. Zwar gilt kein generelles Verkaufsverbot und indizierten Spiele können unterm Ladentisch erworben werden, aber die Realität zeigt, dass solche Titel in Deutschland kaum ankommen.
Dass sich Einkäufe im Ausland in einer rechtlichen Grauzone bewegen, bedeutet, dass bei einer Einmischung des Zolls der Frust programmiert ist. Die Abwägung zwischen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Wahrung der Freiheit von Erwachsenen ist trotzdem alles andere als eine einfache Aufgabe.
