USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

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USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
Quelle: USK

Warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz.

Selbstzweckhafte Gewalt

Ob die Gewalt in einem Spiel nun verrohend wirkt, also den Nutzer angesichts brutaler Darstellungen abstumpft oder ihn gar zur Gewalt aufruft, wird innerhalb der Gremien und Behörden oft an der Selbstzweckhaftigkeit festgemacht. Ob Gewalt aber selbstzweckhaft ist oder nicht, lässt großen Interpretationsspielraum, der Fragezeichen aufwirft.

Laut USK und Bundeszentrale liegt selbstzweckhafte Gewalt dann vor, wenn sie außerhalb jedes Kontextes stattfindet und keine Zweckmäßigkeit erfüllt. Einen Zombie zu eliminieren, damit der die eigene Spielfigur nicht tötet, erfüllt einen Zweck. Auf dem Boden liegende, nur vermeintlich besiegte Zombies zu zerstückeln, damit sie einem nicht in den Rücken fallen, ebenfalls. Eine Spielfigur, die definitiv nicht mehr aufsteht, post mortem zu verstümmeln, erfüllt allerdings keinen Zweck. Und genau das ist der springende Punkt bei Dead Island, Dead Island 2 (jetzt kaufen 14,90 € / 14,99 € ), Dying Light 2 und seinem indizierten Vorgänger. In allen schlägt man auf etwas Toten am Boden ein, aber manchmal findet diese Gewalt nur aus voyeuristischen Gründen statt. Und das, befürchtet man, könnte die Mitleidsfähigkeit Minderjähriger herabsetzen.

Die jeweils zweiten Teile der Zombie-Schnetzler verzichten deshalb auf dieses Feature, aber nur in der deutschen Version, nachdem die USK eine Alterskennzeichnung für die Originalversionen ablehnen musste.

Dynamische Tag- und Nachtwechsel gibt es nicht. Quelle: Deep Silver Dass Dead Island von der Indizierungsliste gestrichen wurde, kann nicht als Präzedenzfall angesehen werden, um in Zukunft Post-Mortem-Verstümmelung in Spielen durchgehen zu lassen. Tatsächlich hat es Dead Island nämlich nur ganz knapp von der Liste runtergeschafft, die deutschen Behörden sehen diese Art von Gewalt immer noch als extrem problematisch an.

Über die Hälfte des zuständigen Gremiums hat sich für einen Verbleib von Dead Island auf Liste A ausgesprochen. Für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, damit ein Titel indiziert bleibt, fehlte letztlich nur eine Stimme.

Zur Listenstreichung hat am Ende geführt, dass Dead Island auf einer exotischen Insel spielt, die nur wenig zu tun hat mit der Lebensrealität eines deutschen Jugendlichen. Weiterhin sind der Comiclook der Figuren und die veraltete Grafik Faktoren, dank denen Minderjährige gut differenzieren können.

Zuletzt ist es in Dead Island unmöglich, menschliche Charaktere zu töten und es gibt gewaltfreie Nebenhandlungen, die das Geschehen auflockern. Amüsant mutet die ebenfalls genannte Begründung an, dass es sich bei Gewalt im Falle von Dead Island um Notwehr handele, da man von den Zombies stets angegriffen wird.

Dass der indizierte Zombie-Parcours-Shooter weiterhin auf der Liste A verbleibt, liegt also nicht nur an der selbstzweckhaften Gewalt, sondern auch daran, wie sich das Spiel im Gesamteindruck präsentiert.

Eine nicht allzu exotische Umgebung, die Brutalität und Nachdrücklichkeit der Nahkampfangriffe, die Menschenähnlichkeit und vergleichsweise realistische Darstellung der Zombies sowie die detailreiche Darstellung der Tötungen haben die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz dazu bewogen, den Antrag auf Listenstreichung im Februar 2022 abzulehnen.

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