USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

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USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
Quelle: USK

Wie der deutsche Jugendschutz bei Videospielen funktioniert, warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz im deutschen Spielemarkt.

Immer, wenn ein besonders brutales Spiel auf dem Markt kommt, rechnen Gamer hierzulande mit einer Indizierung, also einer Art offenem Verkaufsverbot. Entwickler entsprechender Spiele umgehen das damit, indem sie in Deutschland eine geschnittene Fassung ihres Werks anbieten, in der manche Features nicht vorkommen. Das sorgt nicht selten für Empörung, und wer den Kritikern ein Ohr leiht, hört stets den Begriff "Zensur". Aktuell ist das der Fall bei Dead Island 2 von Deep Silver. Die deutsche Version unterscheidet sich von den restlichen europäischen Fassungen insofern, als man besiegten Gegner hierzulande nicht weiteren Schaden zufügen kann. Genauso war es bei Dying Light 2 von Techland. Auch im Hinblick auf Alterseinschränkung machten beide Entwickler eine ähnliche Reise durch. Der erste Teil wurde indiziert, der zweite Teil entging diesem Schicksal knapp - und zwar in beiden Fällen aus dem gleichen Grund: selbstzweckhafte Gewalt.

Der markante Unterschied zwischen Techlands und Deep Silvers Erfahrung mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle und deutschen Behörden ist, dass das erste Dead Island inzwischen nicht mehr indiziert ist, der geistige Zwilling aber schon.

Das wirkt auf den ersten Blick willkürlich. Kein Wunder, denn der Vorgang einer Spieleindizierung ist dem deutschen Beamtentum angemessen verklausuliert und bürokratisiert.

Dazu kommt, dass man den Begriff Indizierung zwar schon oft gehört hat, was aber die genauen Folgen sind, das bleibt meist unklar. Aus diesem Grund haben wir uns sowohl bei der USK, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und den ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden schlaugemacht.

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So arbeitet die USK

Fangen wir einfach ganz von vorn an: Bevor ein Spiel in Deutschland verkauft werden kann, braucht es eine Alterskennzeichnung, das ist vom Gesetz in manchen Fällen wie dem Versandhandel so vorgeschrieben, zum anderen vertreiben Händler in der Regel auch nur Produkte mit Kennzeichnung, um sich selbst zu schützen.

Will ein Entwickler seine Titel hierzulande anbieten, muss er sich vorher an die USK wenden, die in Übereinstimmung und Zusammenarbeit mit Behörden und der Industrie selbst das passende Siegel vergibt.

Laut Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK, kommen Testmuster im Regelfall drei bis vier Monate vor dem offiziellen Release im Berliner Büro der USK an, wo sie im Anschluss gesichtet werden.

"Sichten" beschreibt das Verfahren, mit dem die entsprechende Alterskennzeichnung für ein Spiel ermittelt wird. Zuerst spielt ein sogenannter Sichter den Titel mindestens einmal komplett durch. Das sind zumeist Studenten, die sich nebenbei etwas dazuverdienen und sich mit Videospielen auskennen.

Entsprechend der Genrepräferenzen spielen Sichter die Titel, mit denen sie auch im Privatleben etwas anfangen können. Dabei herrscht natürlich absolute Schweigepflicht -stolz berichtet man uns, dass in 29 Jahren USK noch nie ein Leak durch die Unterhaltung Selbstkontrolle verursacht wurde.

Die Sichter klopfen die eingereichten Titel ab und versuchen unter anderem herauszufinden, wie "schlimm" sie sich verhalten können. Der düsterste Pfad ist im Regelfall auch der, der für die Bemessung des Mindestalters herangezogen wird. Im Falle von Red Dead Redemption 2 richtet sich der Blick also darauf, ob und wie viele Zivilisten man auf die Eisenbahngleise schnallen kann, statt auf die Moral des Protagonisten.

Ist der Sichter mit seiner Einschätzung fertig, präsentiert er einem Prüfgremium die Inhalte des Spiels. Eine eigene Bewertung oder Empfehlung darf der Tester aber nicht abgeben, sondern muss sich nüchtern an die Fakten im Spiel halten. Das Entscheidergremium besteht aus einem Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, die innerhalb der Länder für den Jugendschutz verantwortlich sind und vier weiteren Personen. Bei diesen handelt es sich um Jugendsachverständige, also Personen, die Erfahrung in der Mediennutzung und Medienerfahrung von Jugendlichen haben.

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