USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

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USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
Quelle: USK

Warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz.

Der naheliegende Gedanke, dass es nur genug Fälle geben muss, in denen eine bestimmte Art von Gewalt erlaubt ist, damit sie in anderen Spielen nicht mehr als Indizierungskriterium gilt, ist richtig. Wie man uns bei der USK schilderte, war die Nicht-Indizierung von Mortal Kombat X tatsächlich eine Überraschung für die Prüfstelle und man nahm die Entscheidung als Änderung der vorliegenden Spruchpraxis hin. Nach Einsicht des Entscheids zu Mortal Kombat X kam eine weitere interessante Begründung für den Verzicht auf eine Indizierung ans Licht: Aufgrund des inzwischen höheren Realismusgrads der Optik in Videospielen ist es Kindern und Jugendlichen leichter möglich, zwischen Fantasy-Settings und realen Rahmenhandlungen zu unterscheiden.

Dass Hogwarts Legacy ab 12 freigegeben ist, liegt daran, dass die Welt um Harry Potter vielen Kindern im mittleren Schulalter als fantastisch bekannt ist und sich die Kämpfe mit dem Zauberstab nicht mit ihrer Lebensrealität überschneiden. Da die Kämpfe neben Erkundung, Dialogen, Ressourcen-Management und Rätseln nicht das Hauptelement des Spiels darstellen, unterscheidet sich Hogwarts Legacy als Action-Adventure zudem grundlegend von reinen Kampfspielen oder Shootern.

Für die Indizierung ist bei Weitem nicht nur relevant, wie hoch der Gewaltgrad ist, sondern auch, wie häufig Spieler damit konfrontiert werden.

Weiterentwicklung der Kriterien

Dass sich Spruchpraxen weiterentwickeln und Indizierungskriterien ändern, hängt nicht davon ab, dass nachrückende Mitglieder der Gremien liberaler sind oder einen anderen Blick auf Spiele werfen.

Stattdessen entwickelt sich schlicht der Medienumgang von Jugendlichen. So sind Zombies in Medien heutzutage keine Besonderheit mehr. Jugendliche sind mit dem Konzept eines Untoten vertraut und können eine klare Abgrenzung zu lebenden Menschen ziehen.

In der Jugend-Medienwirkungsforschung versucht man indes herauszufinden, welche Faktoren für eine Jugendgefährdung sorgen. Dass gewalthaltige Spiele einen kurzfristigen Effekt auf die Nutzer haben, wurde schon nachgewiesen, wie eine Metastudie von Craig Anderson aus dem Jahr 2004 zeigt.

Festgestellt wurde nicht nur, dass gewalthaltige Titel kurzzeitig aggressive Gedanken fördern und sogar dementsprechende Gehirnareale aktiver sind, sondern auch, dass man vermehrt von feindlichen Absichten und eher von gewalttätigen Handlungen eines Gegenübers ausgeht.

Ein Mann, der auf der Wii spielt und ein blaues T-Shirt mit USK-Sigeln trägt. Quelle: USK Es existieren jedoch nicht genug Längsschnittstudien, mit denen man nachweisen könnte, dass der anhaltende Konsum brutaler Spiele langfristig die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen und Kindern negativ beeinflusst. Auf der anderen Seite konnte dieser Effekt aber auch noch nicht ausgeschlossen werden. Daher geht man zum Schutz Minderjähriger in der Entscheidungsfindung von Indizierungskriterien eher übervorsichtig vor.

Die BZKJ sagt dazu: "Auch, wenn die Nutzung gewalthaltiger Medien keinesfalls zwangsläufig einen schädlichen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat, so haben die Entscheidungen der Bundesprüfstelle auch gefährdungsgeneigte Jugendliche mit zu berücksichtigen."

Damit schließt die Bundeszentrale nicht aus, dass Minderjährige mit entsprechendem Medienverständnis und gefestigter Persönlichkeit derartige Titel spielen können.

Denn wie bei der Alterseinstufung der USK oder FSK bei Filmen dürfen die Erziehungsberechtigten ihren Kindern indizierte Spiele zugänglich machen - vorausgesetzt, sie verletzen damit nicht grob ihre Erziehungspflicht. Das bedeutet: Sich gemeinsam mit dem Spiel auseinanderzusetzen ist okay, indizierte Titel einfach offen herumliegen zu lassen wiederum nicht.

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