Warum eure Lieblingswaffen in Shootern fake sind: Schlupflöcher und Prozesse
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Wie bei den meisten Gesetzen gibt es Ausnahmen, die Spieleentwickler ausnutzen könnten. Wie gut die funktionieren, entscheidet sich letztendlich aber vor Gericht.
Wege durch den Gesetzesdschungel
Wir ziehen an der Stelle ein kurzes Zwischenfazit: Es gibt jede Menge gesetzliche Einschränkungen und Dinge, die wir beachten müssen. Um eine Vereinbarung mit Heckler & Koch scheint unser fiktives Studio jedenfalls kaum herumzukommen.
Nun wären wir bei Call of Duty und Battlefield aber nicht da, wo wir jetzt sind, wenn Entwickler nicht doch einen Weg gefunden hätten, ihre Spieler auch ohne Lizenzverträge mit realistischem Kriegsgerät auszustatten. Es gibt Umstände, unter denen unser hypothetischer Shooter vermutlich von Klagen verschont bleiben würde - manche mehr, manche weniger sicher.
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Kein Argument ist das Herkunftsland des Entwicklerstudios, zumindest nicht, wenn es seine Spiele global anbieten möchte. Theoretisch könnte die deutsche Firma Heckler & Koch auch die US-amerikanischen Macher eines Call of Duty verklagen, wenn sie unerlaubterweise eine "echte" MP5 im Angebot hätten.
Die deutschen Gesetze gelten diesbezüglich auch für ausländische Produkte, wenn diese auf den deutschen Markt zugeschnitten und dort verkauft werden. Call of Duty wird in Deutschland angeboten, und das auch noch in einer eigens lokalisierten Fassung, ergo hätte Heckler & Koch wohl gute Chancen mit einer Klage.
Aber was wäre, wenn wir die MP5 nur in den Händen staatlicher Akteure abbilden würden? Immerhin könnte man naiverweise meinen, dieses intellektuelle Eigentum gehöre irgendwo auch dem deutschen Steuerzahler.
Quelle: PC Games
Medal of Honor: Warfighter ging damals noch einen Schritt weiter als viele seiner Shooter-Zeitgenossen. Unten rechts auf dem Griff ist das sogar echte HK-Logo erkennbar.
Falsch gedacht. Anwalt Solmecke sagt dazu: "Auch wenn die Ausrüstung von staatlichen Institutionen wie der Bundeswehr oder GSG 9 genutzt wird, bleibt der Schutz der Marken- und Designrechte der Waffenhersteller bestehen. Der Staat selbst besitzt keine Rechte an den von ihm verwendeten Waffen, daher ist auch in diesem Fall eine Lizenzierung durch den Hersteller erforderlich. Nur weil die Waffen von staatlichen Institutionen verwendet werden, bedeutet das nicht, dass sie 'gemeinfrei' sind oder ohne Erlaubnis genutzt werden dürfen."
Im Gegensatz zu Danger Dan werden wir in unserem Fall auch nicht unbedingt von der Kunstfreiheit gedeckt. Die ist nämlich kein Freifahrtschein, der das Marken- und Designrecht aushebelt, nur weil wir ein Kunstprodukt erschaffen. Aber sie kann helfen.
Gute Argumente, die sich auf die Kunstfreiheit stützen, wären etwa folgende: Bildet unser Spiel einen echten, deutschen Polizeieinsatz ab, bei dem die Beteiligten nun einmal mit MP5 ausgestattet waren, kann die Waffe als realitätsgetreues, beiläufiges Abbildungsdetail durchgehen.
Erschaffen wir eine kritische Satire, die sich damit auseinandersetzt, wie Produkte der deutschen Waffenindustrie auf dubiose Weise in Kriegsgebieten im Ausland landen, könnten wir mit der echten MP5 auch ungeschoren davonkommen.
Quelle: PC Games
Wenn wir uns die "MP5" in Battlefield 6 so ansehen, glauben wir, dass Heckler & Koch recht pflegeleicht ist, wenn es um die Abbildung seiner Waffen geht. Viel wurde hier nicht geändert.
Deutlich schwieriger wird es aber, wenn die Maschinenpistole neben anderen Waffen im Loadout-Menü eines fiktiven Online-Shooters zu finden ist. Hier wäre sie in den Augen eines Gerichts wohl leicht durch Fantasiewaffen zu ersetzen, ohne die künstlerische Aussage zu verändern.
Außerdem werden die markenbildenden Eigenschaften der Waffe durch Statistiken, präsente Modellnamen und Vergleichbarkeit mit anderen stärker wahrgenommen. Und schon könnte die Justiz die Markenrechte des Herstellers als wichtiger erachten.
Das Frustrierendste an der ganzen Sache: Wirklich sicher könnten wir uns nie sein. Wessen Rechte und Freiheiten nun gegen die eines anderen überwiegen, bilden oft nicht Gesetzestexte ab, sondern Präzedenzfälle. Und zum Thema "echte Produkte in Videospielen" gibt es in Deutschland keinen, der uns die Orientierung erleichtern könnte.
In den USA sieht das etwas anders aus. Hier haben sich sowohl Battlefield als auch Call of Duty bereits mit der Rüstungsindustrie angelegt. Dabei ging es um Fahrzeuge statt um Infanteriewaffen, und die Ergebnisse wären wohl auch nicht eins zu eins auf die deutsche Rechtslage übertragbar. Dennoch liefern die Prozesse den wohl besten Anhaltspunkt, warum Militär-Shooter-Waffen heute so sind, wie sie sind.
Fall 1: Bell Textron vs. Electronic Arts
Quelle: PC Games
Dieser unter Soldaten als "Super Huey" bekannte Helikopter von Bell Textron war eines der Modelle in Battlefield 3, die für den Hersteller zu nah an der Realität waren.
Im Jahr 2012 wurde Electronic Arts von Bell Textron belangt, weil drei verschiedene Helikoptermodelle des Konzerns unautorisiert in Battlefield 3 auftauchten. Electronic Arts berief sich auf die Redefreiheit. Hier kommt ihr zum entsprechenden Gerichtsdokument, falls ihr es selbst lesen möchtet.
Bell Textrons Augenmerk lag neben der unerlaubten Verwendung geschützter Namen und Designs auf der möglichen Verbrauchertäuschung. Spieler könnten annehmen, dass Bell Textron die Entwicklung unterstützt habe, da sie bei Battlefield von einer realistischen Simulation der enthaltenen Produkte ausgehen würden. In diesem Punkt bekam Bell Textron sogar Recht.
Komplett durchexerziert wurde der Fall allerdings nicht, die beiden Firmen einigten sich außergerichtlich unter unbekannten Umständen. Wir wissen also nicht, ob der Spielepublisher oder der Rüstungskonzern gewonnen hätte, und vermuten, dass EA Lizenzgebühren nachbezahlt hat, damit Bell Textron die Klage abbläst.
Genau das war zuvor nämlich schon bei Battlefield: Bad Company 2 Vietnam passiert, und auch da ging es um Bell-Helikopter. Entweder war das Verfahren zu kostspielig, oder EA wollte verhindern, dass es einen Präzedenzfall verliert, der die ganze Militär-Shooter-Industrie erschüttert hätte.
Für lizenzierte Gewehre hat EA laut eigener Aussage allerdings nie bezahlt, auch nicht in Medal of Honor: Warfighter, wo sogar die Herstellerlogos auf den Waffen zu sehen sind. Hier hatte EA eine Spendenkampagne für US-Veteranen eingerichtet und die Rüstungsfirmen, die sich daran beteiligten, wurden prominent im Spiel und auf dessen Website gefeatured.
Wenig überraschend kam die Verbindung in der Öffentlichkeit nicht gut an. Weder bei Spielern und Presse noch bei den Waffenlobbyisten von der National Rifle Association. Die schiebt Amerikas Problem mit Schusswaffengewalt ohnehin gerne der Spieleindustrie in die Schuhe, genau wie so mancher Politiker.
Das Resultat all dieser Streitigkeiten: EA kündigte an, in Zukunft überhaupt kein Kriegsgerät mehr zu lizenzieren. Die Produkte einfach weiter unautorisiert zu zeigen und sich auf die Redefreiheit zu berufen, reichte aber offenbar nicht lange aus, wie wir an EAs aktuellen Shootern sehen.
Fall 2: Activision vs. AM General
Quelle: PC Games
Im originalen Modern Warfare 2 fahren die Soldaten noch mit originalgetreuen Humvees. Im Remaster der Kampagne von 2020 sind die Fahrzeuge dagegen verfremdet und nicht mehr so charakteristisch eckig.
Auch Call-of-Duty-Publisher Activision war bereits in einen ähnlichen Rechtsstreit verwickelt. Kläger war in dem Fall die Firma AM General, die den Humvee produziert, einen bekannten Geländewagen der US Army. Das kantige Auto findet sich neben etlichen Kriegsfilmen auch in einigen Call of Dutys, etwa Modern Warfare 2 von 2009. Hobby-Juristen finden hier das Dokument zum Fall.
Das Problem: Lizenziert hatte Activision den Humvee nicht. Daher folgte 2017 eine Klage von AM General auf derselben Basis wie bei Bell Textron gegen EA. Activision konterte mit dem Argument, dass realistische Fahrzeuge in einem zeitgenössischen Militär-Shooter künstlerisch relevant seien. Zudem könne man nicht davon ausgehen, dass Spieler wegen des bloßen Vorhandenseins der Fahrzeuge von einer Kooperation mit deren Hersteller ausgehen würden. Das zuständige Gericht nutzte den sogenannten Rogers-Test, um eine Entscheidung zu fällen.
Der erste Aspekt, den der Test untersucht, ist, ob eine Marke künstlerische Relevanz für das Werk besitzt, in dem sie gezeigt wird. Das Ergebnis: Ja, im Falle eines modernen Kriegsszenarios "erzeugt [die Verwendung echter Militärfahrzeuge] ein Gefühl von Realismus und Lebensechtheit beim Spieler". Punkt für Call of Duty.
Der zweite Aspekt klärt die Frage, ob Konsumenten bezüglich der Herkunft des Kunstwerks oder seiner Inhalte verwirrt oder getäuscht werden könnten. Überraschenderweise bekam Activision auch in diesem Punkt Recht. Die Redefreiheit des Spielepublishers wurde über AM Generals Markenrecht gestellt. Wir erinnern uns: Bei EA gegen Bell Textron wurde hier noch zugunsten des Fahrzeugherstellers entschieden. Obwohl es nicht zu Verurteilungen kommt, bleiben Entwickler vorsichtig. Auf der letzten Seite klären wir, warum - und wie die Lösung aussieht.
