Spielen Verboten! Indizierte Games - die bizarre Geschichte des Sonderfalls Deutschland
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Wir analysieren zum 40-jährigen Jubiläum der ersten Games-Indizierung, mit welchen teils kuriosen Begründungen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften 25 beliebte Titel der Homecomputer-Ära als gefährlich einstufte.
Platz 25: SKYFOX
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,66 von 10
- Indiziert am 9. Januar 1986
Quelle: Harald Fränkel
Die Indizierung von Skyfox, bei dem man einen Kampfjet aus der Cockpit-Perspektive steuert, wurde wie bei allen seinerzeit geprüften Shoot 'em ups damit begründet, dass es den Krieg verherrlicht und verharmlost. Eine interessante Passage: "Werden gegnerische Objekte getroffen, verglühen diese in einer roten Explosionswolke. Diese Art der Darstellung, technisch geschickt gemacht, führt dem Spieler nicht das Leiden vor Augen, das [...] die gegnerischen Soldaten bzw. deren Angehörigen tragen müssen."
Tatsächlich nimmt der Pilot bei Skyfox nur Panzer, Flugzeuge und gegnerische Geschosse ins Visier. Also nie menschenähnliche Pixel. Die Aussage aus der BPjS-Akte legt nun nahe, dass das Geschehen weniger bagatellisiert würde, wenn z.B. Menschen aus den zerstörten Panzern fliehen würden, möglicherweise brennend und schreiend. Selbstverständlich wäre diese explizite Darstellung von Brutalität ebenfalls nicht kindgerecht. Was zeigt, dass Kriegsspiele damals so oder so keine Chance hatten, einer Indizierung zu entgehen.
Die hier angeführte Argumentation der BPjS taucht in vielen Akten zu Shoot 'em ups in ähnlicher Form auf, zum Beispiel bereits bei der von Battlezone ("Die Folgen des Abschusses eines gegnerischen Kampfobjektes werden bagatellisiert."). Ein bisschen erinnert das an eine Zeit, als man der Hexerei verdächtigte Personen gefesselt ins Wasser warf. Schwamm der Körper auf der Oberfläche, folgte die Hinrichtung. Gingen die Person unter, galten sie als unschuldig und ertranken. Glück gehabt!
Heute gibt die USK manche Militärsimulationen ab 12 Jahren frei, etwa World of Tanks.
Platz 24: INTO THE EAGLE'S NEST
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,75
- Indiziert am 21. Juli 1988
Quelle: Harald Fränkel
Im Indizierungsantrag bescheinigte ein Ministerium dem Top-Down-Shooter "wüste und brutale Szenen". Es geht darum, Gefangene zu befreien. Dabei würden die Anwendung von Gewalt und das Töten von Menschen als selbstverständlich erscheinen und rein mechanisch vollzogen, ohne ethische Reflexion. Dies zerstöre die Sensibilität junger Menschen für Recht und Unrecht und entfremde sie dem Geiste der Humanität und der rechtsstaatlichen Ordnung.
Die BPjS kritisierte, dass die Schrecken und Leiden eines Krieges weder erwähnt noch angedeutet würden, sondern "verniedlicht". Knuffig und grausam gleichzeitig wirken? Das kriegen sonst höchstens Bull-Mastiff-Welpen hin, Respekt, Into the Eagles Nest!
Platz 23: G.I. JOE
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,76
- Indiziert am 6. Mai 1985
Quelle: Harald Fränkel
Auch im Fall dieses Shooters, bei dem man per Fahrzeug, Flugzeug und zu Fuß gegen eine Verbrecherorganisation kämpft, tummeln sich Dutzende Sätze aus der Textbaustein-Hölle, die in elf von zehn Indizierungsbescheiden vorkommen. Darunter: "Das Spiel stellt Krieg als hervorragende Bewährungsprobe für [...] heldische Fähigkeiten dar, lässt ihn als einzigartige Möglichkeit erscheinen, Anerkennung und Ruhm zu gewinnen. [...] Das Geschehen wird als romantisches Abenteuer hingestellt, in denen männliche Tugenden bewiesen und spielerisch eingeübt werden können."
Wir glauben, dass männliche Kinder und Jugendliche der Generation La Boum eine andere Vorstellung von Romantik hatten, aber geschenkt, denn letztlich klagt die BPjS erneut über zu wenig Brutalität: "Die Auswirkungen und Tötungen und die damit verbundenen Qualen und Schmerzen erfährt und erlebt der Spieler nicht." Wahrscheinlich musste die Behörde ihre Entscheidungen wortreich erklären, gereicht hätten bei den üblichen Verdächtigen im Grunde aber jeweils vier, mit mindestens drei Ausrufezeichen: Es ist ein Kriegsspiel!!!
Platz 22: WHO DARES WINS 2
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,79
- Bekanntgabe der Indizierung im BAnZ 28. Juli 1987
Quelle: Harald Fränkel
Es ist ein Kriegsspiel!!! So oder ähnlich dürfte auch hier die Begründung gelautet haben. So genau weiß das keiner, weil die Akte zu diesem Run and Gun als verschollen gilt. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz teilte auf Anfrage mit:
"Zu Who dares wins 1 und Who dares wins 2 konnten keine Entscheidungen in unserem Archiv gefunden werden. Laut Datenbank müsste es sich um die Entscheidung Nr. 2759 (V) vom 28.07.1987 handeln, aber in dieser Entscheidung geht es um einen Videofilm mit dem Titel Cannibal Americana. Auch intensive Recherchen haben nicht dazu geführt, die richtige Entscheidung aufzuspüren."
Platz 21 F-15 STRIKE EAGLE
- Durchschnittswertung auf Lemon64.com: 7,80
- Indiziert am 21. November 1985
Quelle: Harald Fränkel
Die Jagdbomber-Simulation F-15 Strike Eagle landete gleich zweimal bei der BPjS: Zunächst machte die Behörde am 21. November 1985 im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess und indizierte das Spiel "vorläufig". Solche Schnellverfahren im Dreiergremium erfolgten in der Regel, wenn eine offensichtliche Jugendgefährdung vorlag, etwa bei Pornografie.
Sicher war man sich mit der Entscheidung dann doch nicht, also kam am 9. Januar 1986 das Zwölfergremium zum Zug. Im Antrag auf Indizierung hieß es: "Es handelt sich um einen sehr komplexen Flugsimulator [...]. Insofern ist es nicht übertrieben, [...] von einem Einführungsseminar für den modernen Luftkampf zu sprechen."
Microprose wehrte sich und argumentierte, dass der Titel die Wertewelt von Kindern nur marginal berühre. Es solle kein thematischer Inhalt vermittelt werden. Hauptsächlich gehe es um die Lösung abstrakter Probleme. Der intellektuelle Charakter bringe Spielern die neuen Datenverarbeitungstechnologien näher und übe eine wertvolle erzieherische Funktion aus.
Der Hersteller regte an, den Fall nach § 2 des Gesetzes zur Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) wegen geringer Bedeutung einzustellen. Von F-15 seien nur 700 Kassetten- und 200 Disketten-Versionen nach Deutschland importiert worden.
Hier wird's spannend, weil die BPjS bei jeder Entscheidung erklären musste, ob das schwere Geschütz der Indizierung überhaupt verhältnismäßig ist. Denn daraus resultierten ja dramatische wirtschaftlichen Auswirkungen für die Hersteller. Nicht nur in diesem Fall argumentierte die Behörde ernsthaft mit den vielen Schwarzkopien, die bereits im Umlauf seien. Was nichts anderes bedeutete, dass das Kind ohnehin bereits in den Brunnen gefallen war und ein öffentliches Verkaufsverbot im Grunde nichts brachte.
Um F-15 Strike Eagle gab es im Zwölfergremium erhebliche Diskussionen, wie in einem Artikel der Zeitschrift ASM (Ausgabe 10/1987, Seiten 26 ff.) zu lesen ist. Offenbar auch, weil das Geschehen sehr abstrakt gezeigt wird und man eben nur auf Objekte zielt. Eine Beisitzerin vom Jugendwohlfahrtsverband wird dazu folgendermaßen zitiert:
"Hier kommt es sehr stark auf den Einzelfall an. Man schießt [bei F-15] ja mit den Flugzeugen auch Menschen ab. Bei dem, was wir hier hatten, stand das Abballern ganz klar im Vordergrund. Solche Spiele üben ja geradezu eine doppelte Moral ein. Da demonstrieren so viele junge Leute für den Frieden und spielen gleichzeitig Krieg. [...] Das verstehe ich überhaupt nicht, wie man dann so etwas spielen kann." Nun sind wir keine studierten Wirkungsforscher, um dies fundiert erklären zu können, haben aber eine Vermutung: Vielleicht lag es ja daran, dass die Jugend damals besser zwischen Spiel und Realität unterscheiden konnte, als die digitalmedial unbedarfteren Erwachsenen?
