Sony wird von Boyband-Choreographen verklagt - "unlizenzierter" Tanz in Fortnite und Deadpool-Kinofilm
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Ein bekannter Tanz bringt Sony in Bedrängnis. Es geht um Nutzung und Rechte, die schwer auseinanderzuhalten sind. Dahinter steckt eine größere Frage: Wem gehört eine Bewegung?
Ein bekannter Tanz aus den 90ern ist plötzlich wieder ein Thema, diesmal nicht wegen Nostalgie. Auslöser ist eine Klage. Der Choreograf hinter dem "Bye Bye Bye"-Move geht gegen Sony vor und erhebt schwere Vorwürfe. Klagen und Konflikte sind mittlerweile Alltag. Es kriselt auch derzeit bei Subnautica 2. Ein Gericht setzt den CEO wieder ein. Erneute Vorwürfe bezüglich des Early Access-Termins wurden entfacht.
Sony: Streit um die Nutzung in Fortnite und im Film
Darrin Henson, der Choreograf hinter dem NSYNC-Hit "Bye Bye Bye", hat Klage gegen Sony Music Holdings eingereicht. Die Nutzung seiner Choreografie sei ohne gültige Lizenz erfolgt.
Es geht um zwei prominente Fälle. Zum einen taucht der Tanz in Deadpool & Wolverine auf, wo Ryan Reynolds ihn in einer actionreichen Szene performt. Zum anderen wurde der Move auch in Fortnite als Emote umgesetzt.
Henson argumentiert, dass Sony nicht berechtigt gewesen sei, die Rechte an dieser Choreografie weiterzugeben. Mit der Klage will der Choreograf auch Einnahmen aus der Nutzung zurückholen.
Deswegen ist das Thema gerade relevant
Der Tanz erlebt aktuell eine Art Comeback. Durch die Szene im neuen Deadpool-Film wurde er erneut populär und erreichte auch im Gaming-Bereich Aufmerksamkeit. Das Fortnite-Emote erschien im September 2024, verschwand jedoch schon nach wenigen Tagen wieder aus dem Shop. Seitdem wurde es nicht erneut angeboten.
Epic Games ist nicht Teil der Klage. Dennoch könnte der Fall Auswirkungen darauf haben, ob der Tanz künftig überhaupt noch im Spiel auftaucht. Was sagt ihr dazu? Schreibt uns ruhig einen Kommentar mit eurer Meinung unter diesen Text. Dazu müsst ihr eingeloggt sein. Wer noch keinen Account hat, kann sich hier registrieren. Beachtet beim Kommentieren bitte unsere Forenregeln und die allgemeine Netiquette.
Quelle: Insider-Gaming
