USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

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USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?
Quelle: USK

Warum die USK nicht zensiert und man auch im Allgemeinen nicht wirklich von Zensur sprechen kann, klären wir in unserem Report zum Thema Jugendschutz.

Stellt das vorliegende Gremium fest, dass es unter der aktuellen Voraussetzung keine Kennzeichnung vergeben kann, so wird dies an die Entwickler zurückgemeldet. Dann wird oft eine neue Version des Spiels eingereicht. Dass die USK damit für Zensur sorgt, ist aber Quatsch. Es ist zwar tatsächlich so, dass die Weigerung der USK, eine Altersfreigabe zu vergeben, überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, dass ein Spiel in Deutschland indiziert wird. Eine Indizierung vorzunehmen, liegt aber gar nicht im Ermessen der USK. Ihr ist es nämlich gar nicht erlaubt, eine Kennzeichnung zu vergeben, wenn der Verdacht besteht, dass ein Titel möglicherweise Indizierungskriterien enthält. Was diese Kriterien sind, bestimmt die USK nicht selbst, sondern die nächste, zuständige Behörde: die Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz - kurz BZKJ. Vielen ist sie noch unter ihrem alten Kürzel bekannt. Nämlich der BPjM.

Das A und B der Indizierung

Um zu verstehen, warum es welche Indizierungskriterien gibt, ist es wichtig zu wissen, was Indizierung eigentlich bedeutet. Ein Spiel wird dann indiziert, wenn es als gefährdend für die Entwicklung von Jugendlichen und Kindern eingeschätzt wird.

Ist das der Fall, landet der Titel entweder auf Liste A oder B. Auf Liste A geführte Trägermedien dürfen laut Paragraf 15 des Jugendschutzgesetzes nicht für Minderjährige zugänglich gemacht oder an Orten beworben werden, zu denen unter 18-jährige Zugang haben.

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Als volljährige Person darf man indizierte Titel jederzeit kaufen, da sie im Laden aber nicht ausliegen dürfen, muss man dafür bei Ladenbesitzern oder der Kasse gezielt fragen. Um das zu umgehen, kaufen viele Gamer solche Titel im Ausland, zum Beispiel in Österreich. Dort können entsprechende Spiele in deutscher Fassung einfach online per Versandhandel bestellt werden.

Ganz so legal, wie das einige Websites anpreisen, ist das aber nicht. Absatz 5 im genannten Paragrafen 15 des Jugendschutzgesetzes sagt deutlich, dass indizierte Titel nicht über den Versandhandel eingeführt werden dürfen. Dagegen spricht derzeit einzig eine Aussage von Frau Ursula von der Leyen aus dem Jahre 2009, in der sie davon sprach, dass die Einfuhr solcher Titel legal sei.

Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen. Auf unsere Nachfrage bei der Kanzlei Hoesmann, spezialisiert auf Medien-, Urheber - und Wirtschaftsrecht, teilte man uns mit, dass es sich um eine rechtliche Grauzone handelt, wenn man indizierte Spiele aus dem Ausland erwirbt.

Das ist zwar nicht wirklich illegal, aber eindeutig legal ist eine solche Einfuhr auch nicht. Das bedeutet für einen volljährigen Käufer, dass er sich rechtlich nicht strafbar macht, wenn er Spiele aus Österreich bezieht.

Allerdings darf und wird der Zoll entsprechende Pakete einbehalten, wenn sie ihm bei Stichproben unterkommen. Dagegen kann man sich als Käufer nicht schützen, man trägt daher ein finanzielles Risiko bei einem solchen Kauf. Der Trost: Solche Kontrollen kommen selten vor.

Wichtig ist, dass man solche Spiele im Nachhinein nicht über Plattformen wie Ebay verkaufen darf, wenn man sie wieder loswerden wollte. Der rechtliche Graubereich beschränkt sich ausschließlich auf den privaten Gebrauch der entsprechenden Medien, wie Rechtsanwalt Hoesmann uns noch auf den Weg mitgab.

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