Welcher Partei sollen Spielefans bei der Bundestagswahl ihre Stimme geben? Wir haben den großen Parteien Zocker-Fragen gestellt. Heute kommt die SPD dran - hier die Antworten!
Eines ist klar: Wählen ist wichtig! Deswegen präsentieren wir euch pünktlich zur Bundestagswahl 2009 unser Wahl-Special Cynamite wählt! Wir haben den renommierten deutschen Parteien einen Fragenkatalog zukommen lassen, der sich mit den Themen beschäftigt, die uns interessieren: Videospiele, Internet, Zensur - Was haben die großen Parteien zu diesem Themenfeld zu sagen?
Wir haben den zehn Fragen umfassenden Katalog an die Vertreter der Parteien gesendet: CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke und die im Internet geradezu unübersehbare Piratenpartei haben die Fragen erhalten. Außerdem haben wir den Parteien darüber hinaus noch einzelne, spezielle Fragen zukommen lassen, die über die zehn Fragen hinausgehen.
Hier geht's zu Teil 1 des Wahlspecials mit den Fragen an die CDU.
Quelle: http://www.spd.de
Heute geht unser Wahl-Special weiter mit den Antworten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Bitte beachtet, dass die SPD nicht auf alle Fragen eingegangen ist. Nicht beantwortet wurden die Fragen 4, 6 und 9, die ihr im ersten Teil nachlesen könnt):
1. Ist Ihre Partei der Meinung, dass man Videospiele selbst gespielt haben muss, um sie einschätzen zu können?
SPD: Es ist sinnvoll, Computerspiele auszuprobieren oder zumindest mal gesehen zu haben, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Das schützt vor allem vor einer undifferenzierten Pauschalisierung. Klar ist aber auch: Man muss nicht zwingend jedes Spiel antesten. Ein weiter wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass Eltern sich gemeinsam mit ihren Kindern Spiele anschauen. Sie sollten dann entscheiden, ob die Spiele ihre Kinder vielleicht überfordern. Wir müssen unseren Kindern Ratgeber sein. Und wir müssen Ihnen das Gefühl geben, dass wir sie ernst nehmen und sie in unsere erwachsenen Entscheidungen einbeziehen.
2. Ist der deutsche Jugendschutz ausreichend?
SPD: Aus unserer Sicht ist der Jugendschutz ausreichend. Hier stehen uns drei Stufen zur Verfügung: Erstens führt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eine Alterseinstufung durch. Zweitens können jugendgefährdende Medien von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index gesetzt werden. Und drittens ist im Strafgesetzbuch nach § 131 das Verbot von Gewaltdarstellungen, die Gewalt verherrlichend oder Gewalt verharmlosend sind, festgelegt. Außerdem wurde das Jugendschutzgesetz im letzen Jahr novelliert. Medien mit besonders realistischen und grausamen Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt können mit einem weit reichenden Abgabe-, vertriebs- und Werbeverbot belegt werden. Und: Die Indizierungskriterien wurden präzisiert und erweitert.
3. Was sagt Ihre Partei zum Thema Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Videospielen?
SPD: Die Debatte im Hinblick auf die sogenannten „Killerspiele“ ist oft oberflächlich und greift zu kurz. Denn: Bereits heute fallen Gewalt verherrlichende oder verharmlosende Computerspiele unter das Verbot des Strafgesetzbuches. 2003 wurde der Tatbestand des entsprechenden Paragraphen außerdem auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert. Diese bereits geltende Rechtslage wird bei manchen Beiträgen zur Verbotsdiskussion übersehen. Besonders wichtig ist uns: Ein wirklich wirksamer Jugendmedienschutz muss den verantwortungsvollen Umgang mit Medien und die hierfür notwendige Medienkompetenz umfassen.
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