Chefredakteur Thomas Szedlak nimmt im Editorial zur Games Aktuell 12/2007 Stellung zur Logik der Altersfreigaben der USK. Und fragt nach Eurer Meinung.
Thomas Szedlak, Chefredakteur Games Aktuell/Cynamite.de
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist an sich ja eine sinnvolle Institution: Sie vergibt Alterskennzeichnungen an Spiele und verhindert so (wenn der Handel seiner Kontrollpflicht nachkommt), dass Kinder und Jugendliche Games kaufen, die nicht für sie geeignet sind. Doch es gibt einen Punkt, den ich nicht verstehe. Die USK hat nämlich das Recht, einem Spiel die Alterseinstufung zu verweigern. Das Spiel bekommt dann noch nicht einmal das rote Siegel „Keine Jugendfreigabe“ (sprich: „Ab 18“). Das kann schwerwiegende Konsequenzen zur Folge haben, denn ein solches nicht gekennzeichnetes Spiel läuft Gefahr, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert zu werden. Ist ein Spiel indiziert, dürfen Erwachsene es trotzdem kaufen, es darf aber nicht im Händlerregal liegen oder beworben werden.
Hier hört für mich die Logik auf. Zu sagen, das eine Spiel ist „nur für Erwachsene“ und das andere Spiel ist „noch mehr nur für Erwachsene“ macht für mich keinen Sinn. Und wer heutzutage noch denkt, dass durch ein Werbe- und Informationsverbot jugendliche Spielefans von indizierten Games nichts mitbekommen, der tippt seine Briefe wohl noch auf der Schreibmaschine …
Ihr fragt Euch, warum ich dieses Thema gerade jetzt anspreche, wo ich doch in der vorweihnachtlichen Zeit der Besinnung lieber über Schokolebkuchen und familientaugliche Spiele schreiben sollte? Nun, weil kein Monat vergeht, in dem die USK nicht mindestens einem namhaften Spiel ihr Siegel verweigert! Und die Konsequenz ist in der Praxis sogar drastischer als vom Gesetzgeber vorgesehen, denn mittlerweile reagieren fast alle Hersteller auf eine Indizierungsgefahr, indem sie die betroffenen Spiele erst gar nicht in Deutschland veröffentlichen. Schließlich wären im Falle einer Indizierung bereits geleistete Vertriebs- und Marketing-Ausgaben „für die Katz“ gewesen. Da dieses Risiko verständlicherweise niemand eingehen will, kommt das Vorgehen der USK in diesen Fällen einem Verkaufsverbot gleich.
Von welchen Spielen ich überhaupt spreche? Nun, leider darf ich Euch die Namen der betroffenen Games nicht nennen, denn sie sind bereits indiziert oder könnten jederzeit indiziert werden. Und das Erwähnen von indizierten Spielen in einem Spiele-Fachmagazin wird uns im Regelfall als Werbung ausgelegt. Ein Staatsanwalt könnte in diesem Fall die gesamte Games-Aktuell-Auflage vom Kiosk nehmen lassen …
Was sagt Ihr, liebe Leser, zur Jugendschutz- und Indizierungsthematik bei Spielen? Ich freue mich auf Eure Meinung, nutzt unsere Kommentarfunktion.
