Für Smartphone-Nutzer nichts Neues, für Festnetz-Besitzer bald ebenfallstraurige Wahrheit - Internetdrosselung! Die Deutsche Telekom will das Datenvolumen der Nutzer einschränken, um Geld für den Netzausbau einzusparen. Bei Überschreitung eines festgelegten Volumens, wird die DSL-Verbindung auf 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt. Die Hintergründe zu diesem ganzen Drama haben wir im folgenden Special für euch zusammengefasst.
Netzneutralität wahren
Wer bei iTunes einen Film kauft, bekommt das Datenpaket nicht auf das Gesamtvolumen von iPhone oder iPad angerechnet. So handhabt es Apple – und genauso will die Telekom bei der Reduzierung der Geschwindigkeit verfahren. Dies wäre aber ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Genau hier sieht man die Netzneutralität gefährdet, da die Telekom in der Lage ist, eigene Services zu bevorzugen und Einfl uss auf den Datenverkehr in ihrem Netz zu nehmen. Bundesnetzagentur- Chef Jochen Homann verlangt Transparenz von der Telekom. Dieses Beispiel macht deutlich, wie viel Zeit zukünftige Spiele- Downloads benötigen! "Netzneutralität heißt eben, dass es keine Diskriminierung von anderen Anbietern oder umgekehrt eine Bevorzugung des eigenen Angebots geben kann", so Homann. Betroffen von der Tempo-Bremse sind nämlich nur fremde Dienste.
Wer das Telekom-Angebot Entertain nutzt, kann unbegrenzt Filme angucken, ohne dass das Datenvolumen angerechnet wird, eben wie im Falle von Apple. Alle anderen Dienste wie Videoload, die Telekom-Cloud oder Spotify werden sehr wohl mit einbezogen. Um andere Firmen nicht zu benachteiligen, planen die Bonner sogenannte Managed Services. Diese behandeln – gegen Bezahlung – alle dazugehörigen Dienste wie Entertain und verbrauchen somit ebenfalls kein Volumen. Damit ist es aber noch nicht getan. Denn was kürzlich noch von der Telekom bestätigt wurde – eine Drosselung der Tarife – ist laut den AGB der Telekom schon seit 2012 Bestandteil der Verträge des magentafarbenen Konzerns. Durch diese neuen AGB wird man als Neukunde gezählt, wenn man einen Umzug meldet oder einen Tarifwechsel vollzieht. Alt- und Bestandskunden sind also ebenfalls nicht sicher.
Neukunde, so oder so!
Angesichts der Umstellung der Festnetzanschlüsse von Analog auf VoIP in den nächsten fünf Jahren müssen laut Telekom sowieso alle Festnetz- Verträge neu abgeschlossen werden. Dies sorgte natürlich für Aufhorchen bei den Bestandskunden: Die Telekom plant, in manchen Gebieten der Bundesrepublik Veränderungen an den Telefonanschlüssen vorzunehmen. Analoge Telefonanschlüsse, die noch mit alten ATMDSLAM-Baugruppen arbeiten, werden ausgetauscht. Stattdessen wird moderne "Voice over IP"-Technik verwendet. Die Umstellung dürfte auf technischer Ebene für die meisten betroffenen Kunden vergleichsweise ruhig ablaufen. Allenfalls ältere Geräte wie Alarmanlagen oder Notrufsysteme, die nicht mit der VoIP-Technik kompatibel sind, müssen aufgerüstet werden.
Die böse Überraschung wartet jedoch auf der vertraglichen Seite: Üblicherweise sieht der Vertrag mit der Telekom vor, dass neben dem Festnetzanschluss auch der Internetzugang bereitgestellt wird. Beide Dienste sind vertraglich miteinander gekoppelt und Teil eines Vertrags mit der Telekom. Die Umstellung des Telefonanschlusses bedingt nun eine Kündigung des Vertrags. Dieses Vertragsende betrifft daher neben dem Telefonanschluss auch den Internetzugang. Der Konzern will nun wie folgt vorgehen: Der Bestandskunde erhält eine Kündigung des Vertrags durch die Telekom, gleichzeitig aber auch Angebote für den Abschluss eines weiteren Kontrakts mit VoIP-Anschluss und Internetzugang.
Das neue Angebot enthält jedoch bereits als vertragliche Basis der Internettarife die berüchtigte DSL-Drosselung. Wer also diesen frischen Vertrag abschließt, wird sich zwangsläufig auch die DSL-Drosselung mit ins Haus holen. Es ist zu erwarten, dass auch ISDN-Nutzer langfristig auf VoIP umgestellt werden; die Verfahrensweise wird auch bei jenen gleich sein. Ihr erhaltet eine Kündigung, die mit dem (freiwilligen) Abschluss eines neuen Vertrags verbunden ist. Auch darf darauf hingewiesen werden, dass das "Auslaufenlassen" der Verträge für alle derzeit gültigen Verträge denkbar ist. Ein Vorwand, wie die Umstellung der Technik, ist nicht notwendig. Selbst wer heute eine Übereinkunft trifft, muss in zwei Jahren mit einer Kündigung durch die Telekom rechnen.
02. Mai 2012
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (kurz: vzbv) forderte direkt nach der offiziellen Mitteilung der Telekom, die AGB anzupassen. "Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen", kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Verhalten des Telefonriesen. "Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten." Neben anderen Verbänden fordert der vzbv eine gesetzliche Verankerung eines nichtdiskriminierenden, gleichberechtigten Flusses von Daten aus dem Internet. Trotz des brisanten Themas: Bis jetzt ging noch keine Kündigungswelle bei der Telekom ein. Der Verbraucherschutz fordert den Marktführer dennoch auf, bis 16. Mai 2013 die Drosselung aus den AGB zu entfernen.
Zwei-Klassen-Gesellschaft
Der vzbv kritisiert die Telekom weiter: "Der Internetanschluss gehört mittlerweile zur Lebensgrundlage. Der diskriminierungsfreie Zugang zu allen Diensten und Inhalten des Internets muss für jedermann gleichermaßen garantiert sein. Eine Drosselung auf das Schneckentempo von 384 Kilobit pro Sekunde führt dazu, dass eine Nutzung des Internets nur noch demjenigen möglich ist, der es sich leisten kann, weiteres Datenvolumen hinzuzubuchen. Ein Teil der Verbraucher wird dabei ausgegrenzt und eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft befördert. Darüber hinaus bedrohen die Pläne der Telekom das Prinzip der sogenannten Netzneutralität – und das halten wir für nicht hinnehmbar. Netzneutralität bezeichnet den ungehinderten, gleichberechtigten Zugang zu allen Diensten und Inhalten im Internet: Datenpakete sollen durch die Internetanbieter neutral übertragen werden, ohne einzelne Dienste oder Inhalte zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Das ist aber nicht der Fall, wenn eigene Dienste oder Partnerangebote bevorzugt behandelt und so Angebote von Wettbewerbern diskriminiert werden." Die Verbraucherzentralen fordern seit Langem, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Wenn die EU-Kommission in dieser Sache nicht handelt, sei die Bundesregierung gefordert.
Alternativen gesucht
Während sich andere Internetanbieter vornehm zurückhalten und wenig bis gar keine Meldungen zum Thema Drosselung herausgeben, haben einige der Telekom- Mitbewerber bereits heute eine Reduzierung der Geschwindigkeit in ihren Verträgen festgeschrieben. Anbieter 1&1 drosselt in seinem günstigsten Tarif "Surf & Phone Flat Special" bei 100 GB im Monat die Geschwindigkeit. Kabel Deutschland hingegegen drosselt erst ab einem ausgesprochen großzügigen Verbrauch von 60 GB am Tag. Sollte die Telekom bis 16. Mai nicht auf die Abmahnung des Verbraucherschutzes NRW reagieren, so wird dieser Streit vor Gericht ausgetragen. Auch euch als Kunde könnte in naher Zukunft eine Preiserhöhung oder Volumendrosselung drohen: Sollte die Telekom vor Gericht noch gewinnen, bleibt euch auch keine andere Wahl, als sparsam mit dem Internet umzugehen.
