Wählen wir uns selber ab?

Special

Die Meinungen der Parteien zu Computerspielen: Wahrscheinlich ist im September Bundestagswahl. In den Nachrichten hört man von Steuerreform und Arbeitslosigkeit. Doch was planen die Parteien in Bezug auf Computerspiele?

Für Bündnis 90/Die Grünen: Katja Husen, Mitglied des Bundesvorstandes

Zu Frage 1: Wir halten das derzeitige Jugendschutzrecht für einen gerechten Interessensausgleich zwischen dem notwendigen Kinder- und Jugendmedienschutz und den erforderlichen Freiheiten der Computerspieler und -entwickler. Eine Verschärfung lehnen wir ab.

Ein wichtiger Schritt ist die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen, damit etwa Eltern geeignete Spiele für ihre Kinder kaufen können. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes und dem entsprechenden Staatsvertrag der Länder unterliegen auch Computerspiele -- ähnlich wie dies bei Kinofilmen oder DVDs der Fall ist -- einer Alterskennzeichnung. Dies entspricht der gewachsenen Bedeutung des Mediums Computer- und Videospiel.

Probleme sehen wir aber bei Spielen, die direkt als Download angeboten werden und von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Hier brauchen wir zukünftig einheitliche, länderübergreifende Regelungen. Außerdem fordern wir großzügige Ausnahme-Regelungen für Spiele, die Free- oder Shareware sind, damit die durch die kostenpflichtige Prüfung der »Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle« nicht belastet werden.

Verbote von Computer- oder Videospielen sollten die absolute Ausnahme bleiben und lediglich ausgesprochen werden, wenn es sich um strafbare Inhalte handeln sollte. Bündnis 90/Die Grünen erkennen vielmehr an, dass es sich bei Computer- und Videospielen grundsätzlich um ein Kulturgut handelt, welches einen breiten Raum im Leben vieler Kinder und Jugendlich einnimmt.

Zu Frage 2: Um der berechtigten Forderung der Entwickler nach Förderung nachzukommen, würden wir -- auch angesichts leerer öffentlicher Kassen - ein Umlagensystem vorziehen. Einige Bundesländer haben Computerspiele bereits in ihre Medienförderungen mit aufgenommen, in verschiedenen Formen gibt es Umlagen auch in England, Frankreich, Kanada, den USA, Korea, Japan oder China.

Eine Abgabe auf in Deutschland verkaufte oder verliehene Computerspiele könnte zum einen die deutschen Computerspielentwickler finanziell unterstützen, zum anderen könnten durch entsprechende Kriterien hochwertige und pädagogisch sinnvolle Spiele gefördert werden. Dies erscheint insbesondere im Hinblick auf den Jugendmedienschutz und den (spielerischen) Erwerb von Medienkompetenz interessant.

Während die Entwickler, die zumeist aus klein- und mittelständischen Studios kommen, eine Computerspielumlage fordern, lehnen die Publisher, einige große internationale Medienkonzerne, diese jedoch strikt ab. Um neue Ideen für eine Computerspielförderung zu entwickeln, haben wir zusammen mit der SPD eine Arbeitsgruppe bei der Kulturstaatsministerin eingesetzt, die demnächst einen Abschlussbericht ihrer Tätigkeit vorlegen wird. Im Gespräch sind verschiedene Fördermodelle, unter anderem auch die Gründung einer Stiftung für Computerspiele oder die Schaffung neuartiger Vertriebsplattformen.Für die CDU/CSU: Dr. Andreas Scheuer, Mitglied des Bundestages

Zu Frage 1: Die Frage nach einem interessengerechten Ausgleich zwischen Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und Anbietern von Computerspielen stellt sich in erster Linie bei Computerspielen, die Gewalt und Sexualität als Stilmittel und Handlung zum Inhalt haben. Diese Spiele rücken immer wieder durch zunehmend detailgetreue und menschenverachtende Darstellungen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dabei stellt sich zum einen die Frage, ob der Spieler in seinen ethischen Ansichten bereits gefestigt ist. Zum anderen ist zu fragen, in welchem Umfang der Spieler befähigt ist, zwischen Spiel und Realität zu unterscheiden. Bei beiden Fragen steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund, indem diesen der Zugang altersgerecht ermöglicht bzw. unmöglich gemacht werden soll. Hier hat sich das bestehende Jugendschutzrecht in seiner geänderten Fassung insbesondere durch die Einführung verbindlicher Altersfreigaben grundsätzlich bewährt.

Mit Blick auf Gewalt verherrlichende Spiele wie z.B. die so genannten Ego-Shooter, bei denen die Tötung und Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert werden, sind jedoch noch weitere Verbesserungen des Jugendschutzes erforderlich. Denn diese Spielinhalte und -darstellungen widersprechen in eklatanter Weise der Werteordnung in unserer Gesellschaft. Hier stehen wir noch in der Diskussion über weitergehende Schritte bis hin zum Verbot dieser Spiele. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine altersgerechte Ausweisung der Spiele allein nicht den Erwerb und Umlauf unter Kindern und Jugendlichen verhindert und die alleinige Forderung nach schärferen Gesetzen hierfür nicht ausreichend ist. Neben möglichen Verboten ist daher auch ein stärkeres Bewusstsein und Verantwortungsbewusstsein bei Anbietern, Verkäufern, erwachsenen Spielern, Eltern und Lehrern für das Thema Computerspiele und die daraus erwachsenden Gefahren für Kinder und Jugendliche zu fordern und zu fördern.

Zu Frage 2: In der Vergangenheit wurde häufig der Fehler begangen, wirtschaftliche Probleme einzelner Branchen durch hohe Subventionen zu beheben. Daraus haben sich für manchen Industriezweig quasi Gewohnheitsrechte auf Subventionen entwickelt. Die Wirtschaftslage und Finanzlage der öffentlichen Haushalte erfordern es, dass wir heute um eine wirtschaftliche Neuaufstellung Deutschlands und insbesondere auch den Abbau von Subventionen streiten. Ein Erfolg wird hier nur gelingen können, wenn Unternehmen in Deutschland innovative und international konkurrenzfähige Produkte entwickeln. Die Herstellung konkurrenzfähiger Computerspiele sichert den wirtschaftlichen Erfolg wie die wirtschaftliche Zukunft der Unternehmen. Einer staatlichen Förderungen gleich welcher Form bedarf es daher nicht.

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