In World of Warcraft ist die Nutzung von Bots nicht erlaubt. Gebannte Spieler wollen aufgrund vermeintlich invadierter Privatsphäre nun rechtliche Schritte ergreifen und gegen Blizzard vorgehen. Wie in der Endbenutzervereinbarung verankert, wird zur Erkennung von Bots nämlich der Arbeitsspeicher der Spieler ausgelesen. Die sei laut betroffener Bot-Nutzer jedoch nicht rechtens.
In World of Warcraft ist sogenanntes "Botting" zur Automatisierung des Spiels mittels Software von Dritten nicht erlaubt, Verstöße werden mit temporären oder permanenten Sperrungen sanktioniert. Wer sich mit entsprechenden Paragraphen der Endbenutzervereinbarung (EULA) einverstanden zeigt, muss also auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Nichtsdestotrotz zeigen sich einige der gebannten Spieler uneinsichtig und drohen stattdessen mit rechtlichen Schritten: Tausende Bot-Nutzer wurden in den vergangenen Wochen in dem Online-Rollenspiel gesperrt, einige davon wollen nun gegen Entwicklerstudio Blizzard vorgehen.
Als Grundlage für die Rechtsansprüche der gesperrten Spieler dient ein in der Endbenutzervereinbarung verankerter Paragraph, welcher es Blizzard gestattet, den Arbeitsspeicher der Spieler auszulesen. Dadurch sollen Bot-Nutzer erkannt werden. Dies verstehen einige Spieler nun jedoch als Verstoß der Privatsphäre und kündigen im Netz entsprechende Schritte an. Die Bestätigung der EULA gewährt dem von Blizzard eingesetzten Anti-Cheat Programm "Warden" Erlaubnis zu folgenden Maßnahmen:
- den Arbeitsspeicher ("RAM"), der von einem Blizzard-Spiel belegt wird, um sicherzustellen, dass das Programm des Blizzard-Spiels nicht entgegen der Endbenutzerlizenzvereinbarung verändert oder "gehackt" wurde;
- den "Prozess" von Blizzard-Spielen, um herauszufinden, ob nicht autorisierte Programme oder Computercode von Drittanbietern an den Prozess von Blizzard-Spielen angehängt wurden;
- die Windows-Prozessliste, um festzustellen, ob zurzeit ein Cheat-, Hack- oder Botprogramm entgegen der Endbenutzerlizenzvereinbarung geöffnet ist; und
- die Handle-Liste von Windows, um festzustellen, welche Prozesse ein Handle auf den Prozess von Blizzard-Spielen besitzen. Anhand weiterer Informationen aus dem Arbeitsspeicher und/oder Datenträger zu den Prozessen, die ein Handle auf den Prozess von Blizzard-Spielen besitzen, wird festgestellt, ob es sich tatsächlich um ein Hack-, Bot- oder Cheatprogramm handelt, das gegen die Endbenutzerlizenzvereinbarung verstößt.
Im offiziellen Online-Forum versammeln sich im Zuge der Sperrung tausender Bot-Nutzer erboste Spieler, welche der Auffassung sind, das Auslesen des Arbeitsspeichers sei trotz Zustimmung der Spieler nicht legal. Viele WoW-Fans zeigen sich etwa auf der Community-Plattform Reddit demgegenüber verständnislos und quittieren die Forderung nach einer Klage mit entsprechender Häme. Doch wie seht ihr das? Handelt es sich bei dem Vorgehen Blizzards zur Erkennung von Bot-Nutzern um einen Eingriff in die Privatsphäre der Spieler? Hinterlasst uns eure Kommentare! Weitere News rund um World of Warcraft findet ihr auf unserer Themenseite.
Quelle: Reddit via Buffed
