Joachim Herrmann: "Deshalb bin ich für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot solcher Spiele."
SpecialBayerns Innenminister im Interview zum Thema Killerspiele.
Petra Fröhlich:
Es fällt auf, das es kaum Politiker gibt, die gegen TV-Serien oder Kinofilme mit gewalttätigem Inhalt vorgehen wollen – etwa Krimis oder James-Bond-Filme. Gibt es nach Ihrer Auffassung Unterschiede im kulturellen Wert von Filmen, Büchern, Musik und Games?
Joachim Herrmann:
Gewaltverharmlosende und gewaltverherrlichende Darstellungen in Filmen sind nach Paragraf 131 Strafgesetzbuch bereits verboten. Dieser Straftatbestand ist aber nicht auf Computerspiele zugeschnitten und muss entsprechend geändert werden. Killerspiele unterscheiden sich von anderen Darstellungen darin, dass der Spieler aktiv ins Geschehen eingreift. Dadurch steigt bei labilen Persönlichkeiten die Gefahr, dass sie sich mit dem Spielinhalt so identifizieren, dass sie solche Erlebnisse auch in die reale Welt tragen.
Das komplette Interview findet ihr hier.
