Dead Island 2: Ja, zum Jugendschutz - Aber nicht so
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Warum es auch etwas Gutes hat, dass Dead Island 2 geschnitten kommt, erklärt Toni in ihrer Kolumne.
Mit Indizierung minimiert der Staat die Chance, dass ein Volljähriger Spiele jemandem zugänglich macht, den das nachhaltig verstören könnte. Es ist richtig, dass ich als erwachsener Gamer einen bedeutenden Mehraufwand habe, um mir eine ungeschnittene Version eines Spiels im Ausland zu besorgen. Aber den deutschen Jugendschutz interessiert es nicht, was ich denke, sondern wie sie Kinder vor Idioten beschützen können, die das alles nicht so wild sehen. Ich grüße an der Stelle meinen Bruder, der mir Resident Evil gezeigt hat, als ich acht Jahre alt war und weswegen ich nach wie vor keine Zombiefilme sehen kann, ohne mir in die Hose zu machen!
Um dem Einschnitt der Indizierung zu entgehen, können sich Entwickler in Deutschland im Zuge der Altersprüfung dazu entscheiden, ihr Spiel zu entschärfen, wie eben im Falle von Dead Island 2. Dabei werden jugendgefährdende Aspekte aus dem Spiel entfernt und es erhält die Kennzeichnung ab 18. Die ungeschnittene Version gibt es dann so nur noch aus dem Ausland und ist nicht indiziert, weil es ja gar nicht in Deutschland erscheint.
Übrigens: Wenn ein Spiel ab 18 ist, kann es nicht gleichzeitig indiziert sein. Eine Kennzeichnung durch die USK schützt Entwickler vor Indizierung. Dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge handelt, ist auch daran erkennbar, dass zwei komplett unabhängige Institutionen die Entscheidungen treffen. Die USK wird so nicht müde zu betonen, dass sie weder zensiert noch indiziert, das dürfen sie auch gar nicht.
Stattdessen überprüfen sie ein Spiel darauf, ob es möglicherweise von der zuständigen Behörde indiziert würde, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, ehemals die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Würde ein Spiel indiziert, dann gibt die USK das den Entwicklern so weiter und die können selbst entscheiden, ob sie ihr Spiel schneiden oder es darauf ankommen lassen, was die Behörden sagen.
Der wirtschaftlich bereits genannte Zwang sorgt dann in der Regel doch für den Schnitt des Spiels. Von einer indirekten Zensur zu sprechen ist insofern nicht ganz richtig, da das Spiel technisch gesehen nicht verboten ist.
Einbehaltung durch den Zoll
Es ist möglich, die internationale Fassung entweder unterm Ladentisch oder aus dem Ausland zu beziehen, die Diskussion ist aber aus einem Grund doch gerechtfertigt. Es geht um den bereits genannten Umstand, dass entsprechende Spielimporte, in der Regel aus Österreich, bei einer Zollkontrolle einbehalten werden. Dass die Zollbeamten das so dürfen, hängt daran, dass das Jugendschutzgesetz an der entsprechenden Stelle uneindeutig formuliert ist, um in Einzelfällen Spielraum gewähren zu können.
So können laut Gesetzeslage auch nicht geprüfte Spiele wie indizierte Titel behandelt werden, wenn sie entsprechende Kriterien erfüllen wie Gewaltverherrlichung. Im Klartext: Die internationale Fassung von Dead Island 2 ist bei uns zwar nie geprüft und indiziert worden, der Zoll kann das Spiel trotzdem einbehalten, denn Indizierungskriterien könnten ja erfüllt sein.
Es ist zwar eine Seltenheit, dass Pakete aus Österreich nach Deutschland vom Zoll kontrolliert werden und die Chance, dass genau das eigene Paket herausgefischt wird, geht gegen null - Trotzdem trage ich persönlich das volle finanzielle Risiko, als Erwachsener, der sich etwas kauft, was er legal besitzen darf.
Auch hier herrscht nicht wirklich Zensur. Aber wie im Großen, wirkt hier im Kleinen ein wirtschaftlicher Hebel. Man kauft lieber die geschnittene, deutsche Fassung, als das Risiko aus dem Ausland einzugehen. Die Entscheidung ist nicht wirklich frei und wieder fühlt es sich nach indirekter Zensur an, was der deutsche Bundesapparat sich so ausgedacht hat.
Und würde einem das Thema nicht so aufgedrückt, dann hätten viele auch weniger Probleme damit, sich die geschnittene Version zu kaufen, denn so schlimm ist es jetzt auch nicht, dass ich Zombies am Boden nicht noch zu Hackfleisch verarbeiten kann.
Niemand, der gegen Indizierung wettert, hat tatsächlich etwas gegen Jugendschutz einzuwenden. Es geht ausschließlich darum, dass eine solche Verklausulierung der gesamten Sachlage vorherrscht, dass man als Erwachsener im rechtlich nicht ganz klar geregelten Niemandsland ausgesetzt wird.
Ich würde nicht so weit gehen, zu behaupten, dass mir durch das überschaubare finanzielle Risiko meine Mündigkeit abgesprochen wird. Letztlich ist es aber Unsinn, dass ich jedes Mal ein Risiko eingehe, wenn ich mir ein angeblich für Erwachsene frei verkäufliches Spiel aus dem Ausland bestelle.
Jetzt seid ihr gefragt: Was sagt ihr zum großen Aufreger Dead Island 2 und der dazugehörigen USK-Debatte? Schreibt uns eure Meinungen und Gedanken in die Kommentare. Ebenso empfehlen wir euch unseren aktuellen Podcast, in dem wir nicht nur über die Qualitäten des sau brutalen Action-Adventures sprechen, sondern auch über das Action-Strategiespiel Minecraft Legends sowie die Verabschiedung von PCG-Sprecher und Videoredakteur David. Podcast-Episode 29 findet ihr direkt hier.
