bereits 1922 verhalf Fritz Lang dem kriminellen Genius Dr. Mabuse mit "Dr. Mabuse -- Der Spieler" zu Ruhm. Bis 1960 drehte Lang noch zwei weitere Mabuse-Filme. Bei "Das Testament des Dr. Mabuse" sah Joseph Goebbels zu viele Parallelen mit dem Nazi-Regime und verbot den Film 1933. Er wurde im Ausland uraufgeführt und erlebte die Deutschland-Premiere erst 1951.
Zehn Jahre sind vergangen, seit Dr. Mabuse (Rudolf Klein-Rogge) Berlin mit seinen diabolischen Machenschaften heimsuchte. Jetzt sitzt er in einem Irrenhaus. Als die Stadt erneut von einer Verbrechensserie erschüttert wird, ist die Polizei um Kommissar Lohmann (Otto Wernicke) ratlos. Bis offensichtlich wird, dass Mabuses Einfluss größer ist, als man annahm.
Die dürftige Bild- und Tonqualität wird durch die Klasse der Extras wieder ausgeglichen. "Zum Beispiel Fritz Lang" ist ein Porträt, das der Dokumentarfilmer und Journalist Erwin Leiser 1968 drehte. Dazu gibt es Szenenvergleiche von Langs "Das Testament des Dr. Mabuse" und Werner Klinglers Remake von 1962 mit Gert Fröbe, die Entstehungsgeschichte des Klassikers sowie Darsteller-Biografien auf Texttafeln.MS
