Der Rechtsstreit zwischen Blizzard und der deutschen Firma Bossland GmbH, die für Blizzard-Spiele wie World of Warcraft und Diablo 3 sogenannte Bots bereitstellt, geht in die nächste Runde - und damit vor den deutschen Bundesgerichtshof. Im kommenden Oktober sein ein Urteil gefällt werden, das von großer Bedeutung für Online-Spiele in Europa sein könnte.
Blizzard Entertainment vs. Bossland: Bereits seit geraumer streiten sich das bekannte Spieleunternehmen Blizzard und die deutsche Firma Bossland GmbH um die Nutzung sogenannter Bots, automatisierte Spielhilfen, die von Bossland beispielsweise für Diablo 3 und World of Warcraft angeboten werden. Spieler nutzen dieses Angebot rege, um langwierige Prozesse zu automatisieren und Erfahrung, Itemes und Währung durch "Botting" zu generieren. Eine offizielle Rechtssprechung zur Sachlage bestand bisher nicht.
Dies soll sich nun ändern, wie Anwalt Marian Härtel gegenüber den Journalisten des Online-Magazins VentureBeat bestätigt. Am 6. Oktober 2016 erfolgt eine Anhörung vor dem Deutschen Bundesgerichtshof, dem obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Dies sei unter Umständen für die gesamte Branche und insbesondere für Online-Spiele in Europa von großer Bedeutung, erklärt Härtel. Auch international könne eine klare Entscheidung des Deutschen Bundesgerichtshofs dann relevant werden.
Verschiedene Grundsätzlichkeiten könnten im Zuge der Anhörung von Blizzard und Bossland zur Sprache kommen und womöglich durch eine etwaige Rechtssprechung geklärt werden. Einen von Härtel aufgestellten Katalog solcher potentieller Fragen seht ihr nachstehend am Ende dieser Zeilen. Weitere News und Informationen rund um Blizzard, das sich nun bereits seit Jahren im Rechtsstreit mit Bossland befindet, erhaltet ihr auf unserer verlinkten Übersichtsseite.
- Ist die Nutzung von Bots für Blizzard geschäftsschädigend und konnte dies nachgewiesen werden? Führte es zu finanziellen Schäden? Oder helfen die Bots sogar Spieler zu halten?
- Verstößt die Entwicklung und Verbreitung der Software gegen die Gesetze für den freien Wettbewerb in Deutschland? Oder betrifft die Drittanbieter-Software nur die vertragliche Beziehung zwischen Blizzard und den Kunden?
- Können im Laden oder online erworbene Spiele nur privat oder auch kommerziell genutzt werden? Muss der Publisher konkret darauf hinweisen, inwiefern seine Software genutzt werden darf?
- Sind die AGBs von Blizzard in Deutschland rechtsbindend?
Quelle: VentureBeat
