Welcher Partei sollen Spielefans bei der Bundestagswahl ihre Stimme geben? Wir haben den großen Parteien Zocker-Fragen gestellt. Heute kommt die FDP dran - hier die Antworten!
6. Einige unserer Leser sind volljährig und fühlen sich bevormundet, wenn Spiele extra für den deutschen Markt verändert werden müssen – manchmal soweit, dass die ursprüngliche Handlung verloren geht. Wie steht Ihre Partei zu diesem Problem?
FDP: Die FDP spricht sich gegen Bevormundungen aus. Kinder und Jugendliche müssen vor für sie ungeeigneten Inhalten geschützt werden. Erwachsenen darf der Zugang zu strafrechtlich unbedenklichen Inhalten dabei allerdings nicht verwehrt werden.
7. Wie will Ihre Partei in Zukunft die Medienkompetenz von Erziehungspersonen fördern?
FDP: Es existieren bereits viele Initiativen zur Vermittlung von Medienkompetenz. Diese könnten ausgebaut bzw. effizienter gestaltet werden. Auch die Schulen stellen hier wichtige Bausteine dar.
8. Wie steht Ihre Partei zum Zugangserschwerungsgesetz, mit dem potenziell gefährliche Webseiten gesperrt werden können?
FDP: Die FDP hält das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen für ungeeignet, die Entstehung und Verbreitung kinderpornographischen Materials erfolgreich zu
bekämpfen. Es muss alles daran gesetzt werden, dass den Opfern von Kindesmissbrauch wirksam geholfen wird. Zudem verletzt der Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Kompetenzen von Bund und Ländern. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Ausweitung auf andere Inhalte durch unterschiedliche Interessengruppen forciert wird. Die FDP wird dies – wie in der Vergangenheit – nicht unterstützen.
9. Wie steht Ihre Partei zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung? Sehen Sie darin Risiken für die Privatsphäre der Bürger?
FDP: Die FDP lehnt die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung ab. Die Vorratsdatenspeicherung begegnet unverändert grundsätzlichen Bedenken in rechtsstaatlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht. Erfasst sind von der Vorratsdatenspeicherung alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und E-Mail. Festgehalten wird auch wer wann das Internet genutzt hat. Damit erhalten die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis vom Kommunikationsverhalten der Bürger. Aufgrund der Daten können genaue Bewegungsprofile erstellt werden. Damit ist die freie Kommunikation gefährdet, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen Kenntnis von ihrem Kommunikationsverhalten erlangen. Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit zwei Ent-scheidungen dafür gesorgt, dass der Zugriff auf die Telefondaten stark eingeschränkt wird. Das Gericht führt in seiner Entscheidung vom 11. März 2008 aus, dass in dem Verkehrsdatenabruf selbst ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG liegt. Das Bundesverfassungsgericht kommt daher zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse am Vollzug der Norm hinter den Nachteilen, die durch den Normenvollzug drohen, teilweise zurückstehen muss.
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