Amtsgericht Leipzig: Streaming strafbar - Leser-News von d.night
Kino.to Prozess: Sind jetzt die User an der Reihe?
Als "rechtliche Grauzone" wurde das Ansehen von Streams auf Kino.to bzw. dessen Nachfolgeseiten bisher immer tituliert. Nun hat das Amtsgericht Leipzig im Verfahren gegen die Betreiber von Kino.to jedoch festgestellt, dass beim Schauen von Streams eine "Verbreitung und Vervielfältigung" stattfindet. Unter "Vervielfältigung" sieht der Gesetzgeber das Herunterladen, das auch beim Streaming – wenn auch nur kurzfristig – stattfindet, und das ist in Deutschland verboten.
Laut Amtsgericht Leipzig ist also das Streamen von geschütztem Material illegal. Auf Grund der vielen Nutzer scheint eine Verfolgung schwierig, Abmahn-Trolle (Abmahn-Anwälte) und deren Auftraggeber stehen aber sicherlich schon in den Startlöchern. In anderen Ländern ist die Situation übrigens eine andere, in den Niederlanden und Österreich beispielsweise wird alleine das Herunterladen von geschütztem Material nicht als illegal angesehen, sondern nur die Weiterverbreitung (Upload, Tauschbörsen, etc.)
http://www.gulli.com/news/17919-movie2kto-kinoxto-konsum-von-streams-fuer-nutzer-ungefaehrlich-2012-01-22
gerade durch die aktuelle…
Ändern wird diese Entscheidung doch trotzdem nichts, dass viele, viele Leute sich solche Streams anschauen.
ich kann da nur für mich sprechen.persönlich bin ich kein kinogänger.finde es absolut überteuert,zu laut und und und...
allerdings habe ich durch diese kinobesuche doch den einen oder anderen film gesehen,der echt gut war.ist sogar als dvd bzw. blu ray bei mir gelandet.
ohne meine…