Two Worlds: Themen-Special, Teil 2
Cynamite.de lädt Sie ein zu einer Reise in eine fremde Welt. In zwei Wochen lernen Sie ein ganz besonderes Spiel kennen.
Two Worlds: Themen-Special
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Erster Teil (Tag 1 bis 7)
Zweiter Teil (Tag 8 bis 14)
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ok, so gesehen hast du Recht: eine Anzeige könnte ein Mitbewerber natürlich erstmal machen, auch wenn keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.
ich glaube du stellst dir das etwas zu einfach vor. wie gesagt, ich verkaufe seit heute und weder der Hersteller noch ein Mitbewerber haben irgendetwas in der Hand, mit dem sie mich belangen könnten.
ich sage ja nur, dass die (sehr) theoretische möglichkeit einer klagerhebung bestünde .
dass die wahrscheinlichkeit, dass das dann auch geschieht (geschweige denn aussicht auf erfolg hätte), (beinahe) gleich 0 ist, bestreite ich ja gar nicht.
noch mal : wenn vereinbart (ob schriftlich oder nicht ist belanglos) war,dass das spiel nicht vor demn 9.5. rausgehen darf, dann hat playcom eine vertragsverletzung begangen.
ob dass dann von seiten zuxxez auch beweisbar wäre, steht woanders geschrieben.
das ist aber im Zweifelsfall der springende Punkt. im übrigen weiß ich sicher, dass auch noch andere Großhändler am Freitag schon ausgeliefert haben. aber an diesem Punkt will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster hängen, da ich nicht exakt weiß was Zuxxez mit den Großhändlern im Detail ausgemacht hat.
ich glaube du stellst dir das etwas zu einfach vor. wie gesagt, ich verkaufe seit heute und weder der Hersteller noch ein Mitbewerber haben irgendetwas in der Hand, mit dem sie mich belangen könnten.
hab ich - und mir ist bewusst, dass deswegen wohl kaum ein händler verklagt werden würde.
er hat nichts in der Hand mit dem er die Großhändler belangen könnte.
das würd ich nicht sagen.
noch mal : wenn vereinbart (ob schriftlich oder nicht ist belanglos) war,dass das spiel nicht vor demn 9.5. rausgehen darf, dann hat playcom eine vertragsverletzung begangen.
ob dass dann von seiten zuxxez auch beweisbar wäre, steht woanders geschrieben.
übrigens könnten uu auch mitbewerber (also andere versender/ händler ) klagen, wegen unlauteren wettbewerbs (aber das iss jetzt wieder ein ganz anderes thema) .
da bin ich ebenfalls sicher.
les es dir mal genau durch: er hat nichts in der Hand mit dem er die Großhändler belangen könnte. wenn sie unbedingt auf die Einhaltung des Streetdays hätten pochen wollen, dann hätten sie das mit Konventionalstrafen-Androhungen machen müssen, haben sie aber offensichtlich nicht. vermutlich aus gutem Grund: gerade die Independent-Großhändler hätten dann wahrscheinlich kleinere Stückzahlen geordert, da sie hauptsächlich kleine Läden beliefern und für die ist so ein Titel deutlich weniger interessant, wenn sie ihn erst am offiziellen Termin erhalten. im Endeffekt profitiert Zuxxez nämlich davon und die Aufregung wird sich deswegen auch schnell wieder legen.