USA: Weiterverkauf von Spielen durch gerichtlichen Beschluss verboten
Ende des Gebrauchtmarkts?
In einem Berufungsverfahren hat das 9. Berzirksgericht von San Francisco gegen einen Online-Händler bestätigt, dass der Weiterverkauf von bereits benutzter Software durch die entsprechenden Softwarehersteller untersagt werden darf.
Mit diesem Urteil hob man eine in den USA geltende Bestimmung aus dem Jahr 1909 auf. Diese erlaubt es legitimen Besitzern rechtlich geschützter Werke, diese an andere weiterzugeben oder weiterzuverkaufen.
Der Händler Timothy Vernon hatte das von einem Architekturbüro erworbene Programmpaket AutoCAD Release 14 bei eBay angeboten. Daraufhin verklagte der Hersteller der Software, Autodesk, den Mann, da ein Weiterverkauf durch die Lizenzbestimmungen untersagt ist.
Die Software&Information-Industry-Association, der Google, McAfee, Adobe und viele andere bekannte Hersteller angehören, sieht das Gerichtsurteil positiv und auch die Motion Picture Association of America freut sich über das Ergebnis. Timothy Vernon will jedoch in der nächsthöheren Instanz erneut Berufung einlegen. Sollte das Urteil sich aber trotzdem durchsetzen, dann könnten sich daraus schwerwiegende Folgen für den Gebrauchtmarkt von urheberrechtlich geschützten Werken ergeben. Jeder Anbieter könnte dann den Wiederverkauf seiner Software einschränken oder komplett untersagen
Wie steht ihr zu diesem Urteil? Dürfen Software-Hersteller solche Bedingungen auferlegen oder geht das schon in den Bereich der Abzocke? Schreibt uns eure Meinungen in den Kommentaren!
Quelle: heise.de
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