Internetsperre gestoppt - Gericht erklärt die Sperre für gesetzeswidrig
Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Internet-Sperrverträge, die zwischen dem Bundeskriminalamt und Internetprovidern getätigt wurden, keine gesetzliche Grundlage haben und somit gesetzeswidrig sind. Das BKA dürfe somit keine Sperrlisten an die Provider ausliefern, die Internetsperre liegt erstmal auf Eis. Der BKA-Präsident und der zuständige Referatsleiter wurden von dem Gericht dazu aufgerufen, eidesstattliche Versicherungen abzugeben, dass keine Sperrlisten an die Provider ausgeliefert werden.
Begründung: Das Gesetz sei zwar von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, bisher aber noch nicht veröffentlicht worden. Somit gebe es keine rechtliche Grundlage für die Auslieferung der BKA-Sperrlisten.
Die Sperre soll Kinderpornografie im Internet eindämmen, wird aber häufig kritisiert, da sie leicht zu umgehen ist und die betreffenden Seiten nur versteckt, nicht vom Netz nimmt. Andere sehen darin einen ersten Schritt zur Zensur, da manche Politiker auch hofften, die Sperre auf gewalthaltige Computerspiele auszudehnen oder Raubkopierern gar ein "Internet-verbot" aufzuerlegen.
Quelle: Gerichtsdokument (PDF)
Nun ist das Gesetz tatsächlich gestoppt. Am gestrigen Donnerstag hat sich die Arbeitsgruppe der Koalition zum Thema Innen- und Rechtspolitik auf einige Punkte einigen können. Unter anderem wurde beschlossen, das bereits verabschiedete Zugangserschwerungsgesetzt (alias die Internetzensur) vorerst ein Jahr zu verschieben. Man wolle nach dem Motto "löschen statt sperren" versuchen, kinderpornografisches Material von Servern im Internet zu löschen, wobei man stark auf internationale Zusammenarbeit setzt, anstatt eine vielen Kritikern des Zugangserschwerungsgesetzes zufolge ohnehin nutzlose Sperrung zu erwirken. Das BKA wird somit mindestens innerhalb der nächsten 12 Monate keine Listen mit zu sperrenden Websites an die Provider ausliefern, der entsprechende Vertrag mit den ISPs wird für nichtig erklärt werden.
Desweiteren konnte man sich auf eine Lockerung der seit Anfang 2008 in Kraft befindlichen Vorratsdatenspeicherung einigen. Die Nutzung der durch die 6 monatige Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefonie und Internet soll auf schwere Gefahrensituationen eingeschränkt werden, ließ der dpa zufolge Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verkünden.
Als weiterer Punkt zum Thema Internet-Politik stand die umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer zur Diskussion. Solche verdeckten Untersuchungen müssen anders als bisher in Zukunft von einem Bundesrichter genehmigt werden.
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Kausalit%C3%A4t]Kausalität ? Wikipedia[/url]
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Schwarz-gelber Koalitionspoker: FDP stoppt Internetsperren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik