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Jugendschutz

USA: Verkaufsverbot von Gewalt-Videospielen scheitert an Supreme Court - Jugendliche dürfen weiter ballern

28.06.2011 15:46 Uhr
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Das 2005 im Bundesstaat Kalifornien verabschiedete Gesetz, das den Verkauf von Gewalt-Videospielen an Kinder und Jugendliche unter Strafe stellte, ist gescheitert. Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) erklärte das Gesetz für verfassungswidrig. Damit steht fest: Amerikanische Kinder und Jugendliche dürfen weiter ballern.

Gewalthaltige Spiele wie Fear 3 dürfen in den USA wieder an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) hat das Gesetz, das die Abgabe gewalthaltiger Spiele an Minderjährige unter Strafe stellte, als verfassungswidrig erklärt. Gewalthaltige Spiele wie Fear 3 dürfen in den USA wieder an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) hat das Gesetz, das die Abgabe gewalthaltiger Spiele an Minderjährige unter Strafe stellte, als verfassungswidrig erklärt. Die Nachricht könnte in den Geschäftsräumen von Videospiele-Publishern für knallende Sektkorken und bei Jugendschützern für Wutausbrüche gesorgt haben: Das 2005 im Bundesstaat Kalifornien verabschiedete Anti-Gewaltspiel-Gesetz ist offiziell Geschichte. Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) erklärte das Gesetz für verfassungswidrig - Kinder und Jugendliche dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weiter ballern. Auch Händler sind fein raus: Sie müssen weiterhin keine Strafverfolgung und Bußgelder fürchten, wenn sie ein gewalthaltiges Videospiel an Minderjährige verkaufen oder verleihen.

Der Oberste Gerichtshof begründete die Entscheidung damit, dass Gewalt-Handlungen bereits den Märchen der Gebrüder Grimm vorkommen. So braten Hänsel und Gretel die böse Hexe im Ofen, während Tauben in Aschenputtel die Augen der neidischen Stiefschwestern auspicken. Außerdem sieht das Gericht keine ausreichenden, wissenschaftlichen Beweise für einen Zusammenhang von gewalthaltigen Videospielen und der Gewalt unter Kinder und Jugendlichen. Die grundlegenden Freiheitsrechte werden im ersten Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung verankert. Dazu gehören neben der Rede- und Meinungsfreiheit auch die Freiheit von Religion sowie die Presse- und Versammlungsfreiheit, so das Gericht.

Lediglich in Ausnahmefällen, wie einer Anstiftung zu einer Straftat oder öbszönen Bildern oder Sprache, gilt der erste Zusatzartikel nicht. In den USA fallen gewalthaltige Videospiele also unter die Meinungsfreiheit der Entwickler und dürfen auch Minderjährigen zugänglich gemacht werden. Was meint ihr zu dem Gerichtsurteil? Hinterlasst uns einen Kommentar unterhalb dieser Meldung.

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28.06.2011 15:46 Uhr
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07.08.2011 22:18 Uhr
wer hat natürlich wieder altersbeschränkungen?! deutschland schöner staat woah
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30.06.2011 23:48 Uhr
Diese verrückten, völlig irrationalen Alterseinstufungen gibt es doch auch nur, weil die Videospielindustrie sich politisch nicht betätigt. Ganz zu schweigen davon, dass man doch Unmengen an Spielen mit 18ner Siegel verkauft und komischerweise stört das keinen. In Deutschland, dem Land wo man sowieso die…
Mitglied
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29.06.2011 15:52 Uhr
Eine Entwicklung findet statt, keine Frage, aber nur sehr, sehr langsam, schaut euch nurmal die ersten Spiele mit sexuellem Inhalt an... hat sich da wirklich viel getan? Ist das schon die abgeschlossene Entwicklung?
Nein,nein... das braucht noch seine Zeit, ihr werdets sehen. 

Filme hingegen haben diesen…