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Indizierungen

Früher auf dem Index, heute ab 0 Jahren: Diese Spiele flogen von der Indizierungs-Liste der BPjM - Update

03.02.2012 17:30 Uhr
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Update: Inzwischen sind weitere interessante Spiele vom Index genommen worden. Wir haben unser Special für euch entsprechend erweitert und liefern euch Infos zu diesen Titeln. Originalmeldung: Die Überraschung war groß, als die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vor Kurzem Doom vom Index nahm. Doch der historisch wichtige Ego-Shooter ist nur eines von vielen Spielen, bei denen die Indizierung und vor allem die Gründe dafür im Nachhinein gesehen amüsant sind. Wir zeigen euch Spiele, die früher auf dem Index standen, heutzutage aber teilweise eine Altersfreigabe ab 0 erhalten haben.

Als ich die Mail unseres Jugendschutzbeauftragten im Postfach hatte, konnte ich meinen Augen kaum trauen: Friday the 13th ist eines der Spiele, die die BPjM von der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen hat. Welche weiteren es in der langen Geschichte der Videospiele noch gab, das lest ihr in unserem Special. Friday the 13th ist eines der Spiele, die die BPjM von der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen hat. Welche weiteren es in der langen Geschichte der Videospiele noch gab, das lest ihr in unserem Special. Doom wird von der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen. Da stand es und trotzdem wollte ich es nicht gleich glauben. War das ein Scherz? Versuchte der Kollege etwa, mich zu trollen? In einem großen Verlag wie hier bei Computec sind zwar viele Spaßvögel unterwegs, aber bei Themen wie Indizierungen, Hakenkreuzen oder Nazizombies kennen wir eigentlich keinen Spaß. Da kann ganz schnell mal ein böses Schreiben in der Rechtsabteilung eintrudeln und darauf hat kein Redakteur wirklich Lust. Glaubt mir. Also flugs die Beine in die Hand genommen und beim Kollegen vorbeigeschaut, der mir stolz die neue Ausgabe der BPjM Aktuell präsentiert hat. Und siehe da, auf dem Cover des offiziellen Sprachrohrs der BPjM stand es: Doom wird vom Index genommen.

Die Freude über diese Meldung war bei uns in der Redaktion, naja, sagen wir mal überschwänglich, denn immerhin gilt Doom in vielen anderen Ländern als ein Meilenstein der Spielegeschichte, die New York Times etwa hat den Shooter zusammen mit einem fünfköpfigen Expertenteam als eines der einflussreichsten Videospiele aller Zeiten bezeichnet. Da klingt die Indizierungsbegründung von 1994 doch ein wenig amüsant: Das Spiel setze mit der "effektheischenden Aufbereitung blutiger Metzelszenen im Wesentlichen auf ein beim Nutzer vermutetes voyeuristisches bzw. sadistisches Interesse". Zu deutsch: Doom wird ausschließlich deshalb gezockt, weil man sich an den blutigen Szenen erfreut. Dass zu einem erfolgreichen Durchspielen eben doch mehr nötig ist als "bedenkenlose (...) Liquidation zahlloser Gegner", etwa der Geschicklichkeitsaspekt, das schien das damalige Gremium nicht gelten zu lassen und so stand Doom 17 Jahre lang auf dem Index. Bis vor vergangener Woche.

Normalerweise werden Spiele erst nach 25 Jahren von der Liste gestrichen, vorausgesetzt es gibt keine erneute Prüfung der Titel. Doch es gibt noch einen anderen Weg, der auch bei Doom beschritten wurde: Nach zehn Jahren ist es dem Urheber oder dem Rechteinhaber der Spiele möglich, einen Antrag auf Listenstreichung bei der BPjM einzureichen. Im Falle von Doom war das Zenimax, der Mutterkonzern von Bethesda, die sich das für Doom verantwortliche Studio id Software einverleibt hatten. Doch Doom ist nicht das einzige Beispiel für solch eine Listenstreichung, wie unser heutiges Special beweist. Wir haben direkt bei der BPjM nachgefragt und zeigen euch Spiele, die vorzeitig von der Liste gestrichen wurden. Bei vielen Spielen können wir euch auch die Indizierungsentscheidungen mitliefern, die im Nachhinein gesehen eher amüsant als logisch klingen. Wie sonst ist es zu erklären, dass es Spiele gibt, die von der Liste gestrichen wurden, nur um anschließend eine Alterseinstufung ab 0 zu erhalten?

ehemaliges Mädchen für Alles

03.02.2012 17:30 Uhr
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Dein Kommentar
Mitglied
Bewertung: 0
05.02.2012 00:48 Uhr
Zitat: (Original von bowser66)
schön wie man einem das Wort im Munde verdrehen kann:rolleyes:


Was verlangst du denn auch von SehtSteiner?
Der SehtSteiner ist der zweite User hier der auf meinerIgnorier liste gekommen ist was aber leider nix bringt da man ihn ja immer wieder sehen muß wenn er zitiert wird…
Mitglied
Bewertung: 0
05.02.2012 00:04 Uhr
Zitat: (Original von SethSteiner)
Welchen Unterschied macht es ob der Freistaat Bayern (nicht mal die Bundesrepublik Deutschland) das Urheberrecht hat oder George Lucas? Eine Beschränkung der Publikation aufgrund volksverhetzender Inhalte ist etwas anderes als eine Unterlassung, weil der…
Mitglied
Bewertung: 0
04.02.2012 21:09 Uhr
Welchen Unterschied macht es ob der Freistaat Bayern (nicht mal die Bundesrepublik Deutschland) das Urheberrecht hat oder George Lucas? Eine Beschränkung der Publikation aufgrund volksverhetzender Inhalte ist etwas anderes als eine Unterlassung, weil der Lizenzinhaber keine Vervielfältigung wünscht. Was das…

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