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Indizierungen

BPjM: Army of Two und Ultimate Mortal Kombat (DS) sind indiziert

25.06.2010 10:22 Uhr
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Die BPjM gab neue Indizierungen bekannt: Nicht nur, dass es die EU-Version von Army of Two: The 40th Day erwischt hat - auch ein Spiel für Nintendo DS ist verboten!

Army of Two Army of Two Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat für den Juni neue Indizierungen bekanntgegeben: Die EU-Version von Army of Two: The 40th Day für Xbox 360 und PC sowie das Spiel Ultimate Mortal Kombat für Nintendo DS sind verboten. Die Spiele dürfen ab sofort nicht mehr beworben oder offen im Laden verkauft werden.

Army of Two ist schon länger indiziert - nun hat die BPjM der Vollständigkeit halber auch die EU-Version des Spiels auf die Indizierungsliste A hinzugefügt. Im Falle von Ultimate Mortal Kombat verwundert die Indizierung vielleicht, da Spiele für den Nintendo DS bislang kaum indiziert wurden. Allerdings haben Spiele der Mortal Kombat-Reihe schon häufiger ihren Platz auf den Indizierungslisten A oder B eingenommen.

Quelle: BPjM

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25.06.2010 10:22 Uhr
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Bewertung: 0
26.06.2010 16:38 Uhr
Na dann ist es aber bloß Gut das ich Army of Two schon in meiner Sammlung habe.
Bescheuert finde ich es aber schon warum wird das jetzt erst Indiziert? Geht des überhaupt?, ich hab mal irgendo gelesen das eine Nachindizierung gar nicht geht
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26.06.2010 16:12 Uhr
Zitat: (Original von SethSteiner)
Der alte Zensurverein schlägt wieder zu, Glückwunsch Deutschland.


jetzt gebe ich dir aber vollkommen recht !
das ist nicht mehr normal was in diesen Land hier passiert.
Kicktipp-Gewinner 2009/2010
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26.06.2010 14:20 Uhr
Zitat: (Original von De Bozz)
Voll bescheuert, warum Mortel Kombat DS, es ist gar nicht so brutal, aber eben die blöde USK die müssen jedes Spiel mit Blut indizieren.

die usk indiziert nicht. die können nur die freigabe verweigern. aber deswegen ist es noch lange nicht indiziert.
wieso wurden eigentlich nur die versionen für pc und xbox von army of two indiziert und nicht die ps3-version? oder wurde das nur vergessen zu erwähnen?