Electronic Arts von Verbraucherzentrale abgemahnt
Wenn Electronic Arts die EULA nicht transparenter gestaltet, droht dem Publisher ein Klage.
Electronic Arts war bereits vor Wochen aufgrund den Nutzungsbedingungen der Zusatzsoftware Origin in Kritik geraten. Nun mahnt die Verbraucherzentrale den Publisher aus Redwood City wegen unzureichender Informationspolitik ab. Bemängelt wurde der Online-Zwang, dem Spieler in Battlefield 3 ausgeliefert sind, genauer sei der Hinweis darauf nur im Kleingedruckten zu finden und daher zu undurchsichtig. Der Lizenzvertrag sei ebenfalls sehr schwammig formuliert.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen nicht darauf hin, was mit den Daten der Nutzer geschieht und welche Aufgaben die Zusatzsoftware Origin auf dem PC genau übernimmt. Die Abmahnung bezieht sich direkt auf die geänderte EULA von Electronic Arts und nicht etwa auf die ursprünglich Fassung. Falls EA die EULA in Zukunft nicht benutzerfreundlicher und transparenter gestaltet, droht dem Publisher demnach eine Klage.
Alles zu Battlefield 3 erfahrt ihr wie immer auf unserer Themenseite. Die Meldung zur Abmahnung von Electronic Arts lest ihr auf vzbv.de.
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Aber schauen wir doch mal nicht so weit. Es gibt hier in DE außer der Verbraucherzentrale auch die Verbraucherministerien, welches mit die Aufgabe…
Mit anderen Worten: Solche Geschäftsbedingungen wären auch in den USA nicht zulässig.