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Electronic Arts

Electronic Arts von Verbraucherzentrale abgemahnt

30.11.2011 14:23 Uhr
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Electronic Arts wurde aufgrund unzureichender Informationspolitik von der Verbraucherzentrale abgemahnt. Die Abmahnung erfolgte in Zusammenhang mit der Spieleplattform Origin und dem dazugehörigen Online-Zwang mit den EA-Servern.

Wenn Electronic Arts die EULA nicht transparenter gestaltet, droht dem Publisher ein Klage. Wenn Electronic Arts die EULA nicht transparenter gestaltet, droht dem Publisher ein Klage. Electronic Arts war bereits vor Wochen aufgrund den Nutzungsbedingungen der Zusatzsoftware Origin in Kritik geraten. Nun mahnt die Verbraucherzentrale den Publisher aus Redwood City wegen unzureichender Informationspolitik ab. Bemängelt wurde der Online-Zwang, dem Spieler in Battlefield 3 ausgeliefert sind, genauer sei der Hinweis darauf nur im Kleingedruckten zu finden und daher zu undurchsichtig. Der Lizenzvertrag sei ebenfalls sehr schwammig formuliert.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen weisen nicht darauf hin, was mit den Daten der Nutzer geschieht und welche Aufgaben die Zusatzsoftware Origin auf dem PC genau übernimmt. Die Abmahnung bezieht sich direkt auf die geänderte EULA von Electronic Arts und nicht etwa auf die ursprünglich Fassung. Falls EA die EULA in Zukunft nicht benutzerfreundlicher und transparenter gestaltet, droht dem Publisher demnach eine Klage.
Alles zu Battlefield 3 erfahrt ihr wie immer auf unserer Themenseite. Die Meldung zur Abmahnung von Electronic Arts lest ihr auf vzbv.de.

Redaktion

30.11.2011 14:23 Uhr
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Mitglied
Bewertung: 0
05.12.2011 12:16 Uhr
Solange wie EA auf der offiziellen Linie mit seinen "Hurra, wir sind die größten" mitschwimmt machen sich die US-Bürger auch noch nicht so ein Kopf darüber.
Aber schauen wir doch mal nicht so weit. Es gibt hier in DE außer der Verbraucherzentrale auch die Verbraucherministerien, welches mit die Aufgabe…
Mitglied
Bewertung: 0
04.12.2011 16:44 Uhr
Ich verstehe ohnehin nicht, dass gerade in den USA noch niemand gegen EA gerichtlich vorgegangen ist. Natürlich akzeptiert der Endbenutzer beim Spielen von EA-Games die Geschäftsbedingungen, wonach er gegen EA nicht gerichtlich vorgehen darf, aber auch in Amerika lachen Richter nur über solche Dinge.

Mit anderen Worten: Solche Geschäftsbedingungen wären auch in den USA nicht zulässig.
Moderator
Bewertung: 0
04.12.2011 13:52 Uhr
Wow... Das geht ja nun wirklich um einige Hausnummern zu weit! Jetzt kann der ja nicht mal mehr seine bezahlten Spiele spielen. Das dürfte interessante und vermutliche folgenreiche Gerichtsverhandlungen geben...

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