Angela Merkel stellt sich schützend vor die gefährdete Jugend: Laut Koalitionsvertrag sollen Killerspiele verboten werden. Heiße Luft oder ernsthafte Gefahr? Unser Rechtsexperte Dr. Andreas Lober schreibt über Fakten und Vermutungen.
Der Wahlkampf drehte sich um Arbeitslosigkeit und Wirtschaftswachstum, das Blutbad von Erfurt schien fast vergessen -- und so kommt es für alle Beobachter überraschend, dass in dem am 11. November geschlossenen Koalitionsvertrag plötzlich davon die Rede ist, »Killerspiele« zu verbieten (siehe Kasten rechts unten). Bekannt war zwar schon länger, dass Politiker und Jugendschützer offensichtlich zu den Menschen gehören, die kein Pixel-Blut sehen können: Nach jeder Greueltat wird geschaut, ob man nicht die Schuld auf Computerspiele schieben kann. Hier eine Verschärfung der Gesetze zu fordern, scheint eine schnelle und bequeme Lösung zu sein. Doch eigentlich hatten wir gedacht, dass die Regierung nun die großen Probleme des Landes anpackt und nicht kleine Pixelmännchen.
Dürfen die das überhaupt?
Nun ist der Koalitionsvertrag aber in der Welt, und für viele Computerspieler und Hersteller stellt sich die Frage: Dürfen die das überhaupt? Wenn mit »die« unsere neue Bundesregierung gemeint ist, ist die Antwort ein klares »Nein«. Aus einem ganz einfachen Grund: Die Bundesregierung kann gar keine Gesetze erlassen. Wenn sich im Bundestag und womöglich sogar in den Bundesländern eine Mehrheit für ein entsprechendes Verbot findet, geht deutlich mehr. Aber nicht alles: Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, dass keine Grundrechte verletzt werden. Bei Computerspielen sind die Grundrechte der Entwickler, Hersteller und der Spieler zu beachten. Und der Europäische Gerichtshof sichert die Einhaltung europäischen Rechts. Hier spielt die Warenverkehrsfreiheit eine besondere Rolle: Produkte, die in einem Land der Europäischen Union legal erhältlich sind, sollen grundsätzlich auch in den anderen Ländern verkauft werden dürfen.
Ob die Pläne, Killerspiele zu verbieten, danach durchsetzbar wären, ist aus juristischer Sicht schwer zu beantworten. Vor allem, weil sehr unterschiedliche Ausgestaltungen dieses Verbotes denkbar sind. Der Bayerische Staatsminister Dr. Günter Beckstein fordert gelegentlich, solche Spiele dürften nicht einmal mehr hergestellt werden. Auch wenn es im Strafgesetzbuch bereits eine Vorschrift gibt, nach der die Herstellung von bestimmten Medien mit Gewaltinhalten verboten ist -- es spricht aber viel dafür, dass ein Herstellungsverbot für deutsche Entwickler übermäßig belastend und daher verfassungswidrig wäre. Es würde ja auch die Entwicklung für den Export in solche Länder verbieten, die keine vergleichbaren jugendschutzrechtlichen Bestimmungen kennen.
Verbot kontra Grundgesetz
Wenn nur die Verbreitung verboten werden soll, stellt sich die Frage, wie man ein »Killerspiel« erkennt. Das hier verwendete Schlagwort ist alles andere als präzise. Sollen alle Spiele verboten werden, bei denen getötet wird? Also am Ende sogar World of WarCraft? Solche, bei denen Menschen getötet werden? Nur solche, bei denen der einzige Spielinhalt das Töten von Menschen ist? Greift das Verbot erst nach einem Indizierungsverfahren? Je strenger der Gesetzgeber hier vorgehen will, desto eher bewegt er sich in Richtung Verfassungswidrigkeit: Wenn das Gesetz mit Jugendschutzaspekten begründet werden soll, dürfte streng genommen die Abgabe an Erwachsene nicht verboten werden.
Der Straftatbestand des §131 Strafgesetzbuch, der unter anderem das generelle Verbot gewaltverherrlichender Medien regelt, wird deshalb auch vor allem mit dem Schutz des öffentlichen Friedens begründet. Obwohl das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber meist einen weiten Beurteilungsspielraum zugesteht -- das Verbot von Spielen wie World of WarCraft mit der Gefährdung des inneren Friedens des Landes zu begründen, dürfte wohl zu weit gehen.
Letztendlich wird der Gesetzgeber bei der Definition von Killerspielen aber wahrscheinlich nicht vor Gericht scheitern, sondern an sich selbst -- am Ende wird es doch darauf herauslaufen, dass nur bestimmte, besonders grausame Darstellungen verboten werden. Das Ergebnis würde dann vielleicht sein, dass Spiele nach wie vor indiziert werden, diese dann aber auch an volljährige Personen nicht mehr abgegeben werden dürfen. Was auch nicht unproblematisch ist, da dies bedeuten würde, dass Computerspiele strenger behandelt werden als alle anderen Medien. Wenn man bedenkt, dass das Grundgesetz ein Gleichbehandlungsgebot kennt, drängen sich hier berechtigte Zweifel an der Zulässigkeit auf.
Dr. Andreas Lober
