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"Killerspiele": Becksteins Antwort auf Protest-Mail

15.02.2007 08:53 Uhr
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Einer unserer PowerPlay-Leser bekam Post vom Bayerischen Innenministerium, weil er gegen das »Killerspiel«-Verbot protestierte.

Sehr geehrter Herr B.,

im Auftrag von Staatsminister Dr. Beckstein danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 29. Januar 2007, in der Sie zu seiner Forderung nach einem Verbot von Killerspielen Stellung nehmen.

Der verheerende Amoklauf in Emsdetten hat wieder einmal gezeigt, dass das Internet nicht nur eine schier grenzenlose Informationsflut bereithält, sondern auch eine Reihe von ernsten Gefahren. Killerspiele sind mit wenigen Maus-Klicks auch für Kinder verfügbar. Viele Eltern wissen dabei nicht einmal, was auf den PCs in den Kinderzimmern abläuft.
Die bisherigen Mechanismen des Jugendschutzes reichen nach Auffassung von Staatsminister Dr. Beckstein nicht aus, um diesen Gefahren wirksam zu begegnen. Im Kampf gegen Gewalt verherrlichende und menschenverachtende Computerspiele brauchen wir deshalb auch Herstellungs- und Verbreitungsverbote. Auch wenn ein solches Verbot verfassungsrechtlich nicht unumstritten ist, muss zum Schutz der Bevölkerung sowie unserer Kinder und Jugendlichen der Gesetzgeber handeln.

Durch ein strafbewehrtes gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot würde der Gesetzgeber ein Signal setzen, dass solche Spiele ethisch, moralisch und rechtlich abzulehnen sind. Auch muss nach Auffassung von Staatsminister Dr. Beckstein

die polizeiliche Internetüberwachung intensiviert,

die länderübergreifende Koordinierung der anlassunabhängigen Recherchen verstärkt und verbessert sowie

die bisher insbesondere auf Kinderpornografie und internationalen Terrorismus gerichtete Internetüberwachung auf Bereiche wie die Verbreitung jugendgefährdender Medien bzw. Verstöße gegen das Waffen- oder Betäubungsmittelgesetz erweitert werden.

Die Innenministerkonferenz hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Fragen präventiver Gefahrenabwehr bereits im Mai 2006 beschlossen, zur Verbreitung Gewalt verherrlichender Computerspiele eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und abzuklären, welche rechtlichen und technischen Möglichkeiten für Sicherheitsbehörden zur Unterbindung des Verbreitens derartiger Computerspiele bestehen.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 9. Januar 2007 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das am 16. Februar 2007 als Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht wird. Kernstück ist dabei ein im Strafgesetzbuch verankertes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von virtuellen Killerspielen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. F.
Ministerialrätin

Martin Deppe
Gast

15.02.2007 08:53 Uhr
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Dein Kommentar
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18.02.2007 17:43 Uhr
ist meiner ansicht nach eben nicht. sondern eine schutzmaßnahme. genau wie bier und zigaretten ab 16 sind. genau wie alkohol und nikotin die körperliche entwicklung schädigen, wird die psychische entwicklung durch traumatische erlebnisse (bsp. gewlt in spielen oder filmen) geschädigt wenn eine person noch…
Mitglied
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18.02.2007 13:49 Uhr
Wenn jemand 18 Jahre lang eine bestimmte Sache nicht tun kann/darf dann ist das eine Einschränkung der Freiheit. Weiss ja nicht was daran so schwer zu verstehen ist. Ein Fragezeichen reicht übrigens.



Die Freiheit hat ihren Preis und wenn deswegen ab und zu jemand sterben muss, dann soll es so sein ja,…
Mitglied
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18.02.2007 01:35 Uhr
Naja ich habs aufgegeben mich darüber noch aufzuregen. Ich weiss schon warum ich nich wählen gehe. Und wenn man son Politiker sieht fällt einem sowieso nix mehr ein. Ich bin 23 und möchte selbst entscheiden welche Spiele ich spielen will. Ich denke mal das ich alt genug dafür bin. Aber die Politiker wissen ja natürlich besser was gut für mich ist und was nich. Also Fresse, du bist nur ein dummer Bürger!!! :autsch: