Modern Warfare 3 vs. Battlefield 3: Details zur Activision-Klage gegen modernwarfare3.com
Activision hat die Betreiber der Seite modernwarfare3.com verklagt, die sich einen Spaß auf Kosten der Call of Duty-Reihe erlaubt haben. Nun sind Details aus der Klageschrift ans Licht gekommen.
Anfangs war es ziemlich witzig: Gab man noch vor einer Woche www.modernwarfare3.com in den Browser ein, dann landete man auf der Seite von Battlefield 3. Diesen Witz hatte sich der Betreiber der Seite erlaubt, der ein begeisterter Battlefield-Fan zu sein scheint. Diese Anhängerschaft an Battlefield 3 könnte ihn jetzt teuer zu stehen kommen, denn Activision fand das Ganze gar nicht witzig und hat den Betreiber verklagt. Der aus Florida stammende Betreiber hatte sich die Domain - anscheinend in weißer Voraussicht - über einen Proxy gesichert, um seine Identität zu verschleiern. Der Proxy-Anbieter musste die Anonymität allerdings aufgeben, als die Justiz ins Spiel kam, hinter dem Domain-Kauf steckte ein Mann namens A. Abrahem aus Florida. Doch das ist nicht das einzige Detail, das nun aus der Anklageschrift ans Licht gelangt ist.
Demnach beruft sich die Klage des Publishers auf ein Markenschutzgesetz aus den 1990er-Jahren. Es handelt sich dabei um die sogenannte Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP). Dieses Gesetz schützt IP-Eigentümer (Intellectual Property) vor Dritten, die sich im Internet auf Kosten einer Marke bereichern wollen. Dies war im Falle Abraham offensichtlich gegeben, denn auf der mittlerweile offline gegangenen Seite waren kommerzielle Werbungen geschalten. ModernWarfare3.com deutet außerdem klar auf Infinity Wards und Activisions Sub-Marke zur Call of Duty-Reihe hin. Um sich erfolgreich auf das genannte Gesetz berufen zu können, müssen die Verantwortlichen von Activision nur noch beweisen, dass sie klarer Eigner des Markenbegriffs Modern Warfare sind. Doch das dürfte reine Formsache sein.
Ein weiterer Aspekt, der für die URDP wichtig ist: Activision muss beweisen, dass der Betreiber von ModernWarfare3.com die Webseite in "böser" Absicht erstellt hat. Die Weiterleitung von ModernWarfare3.com auf battlefield.com, der offiziellen Webseite eines der ärgsten Konkurrenten der Activision-Marke, dürfte diese Beweisführung leichter machen. Für Activision dürfte der Erfolg der Klage somit fast sicher sein. Käme es zu einem für Activision günstigen Ausgang des Prozesses, gäbe es einen Präzedenzfall für künftige Probleme beispielsweise mit Klonen wie ModernWarfare4.com. Die Details zur Activision-Klage (PDF) gibt es hier. Wer sich für den kommenden Activision-Shooter interessiert, schaut auf unsere Call of Duty: Modern Warfare 3-Themenseite. Was denkt ihr über die Vorgehensweise von Activision? Ist es okay, einen kleinen Zocker zu verklagen? Oder hat er es verdient, denn Marken müssen geschützt werden? Übrigens: Warum die Weiterleitung nach wie vor besteht, wenn man auf die Eingabe von www bei der URL verzichtet, ist unklar. [Anm. d. Red.: Die Weiterleitung war nur in unserem Browser noch aktiv, da wir sie im Cache gespeichert hatten. Auch ohne www ist die Seite mittlerweile nicht mehr erreichbar. Danke an unseren Leser raXoN für den Hinweis!]
Werbung:
Call of Duty: Modern Warfare 3 jetzt ab 29,99 € bei Amazon bestellen
- Schlagwörter:
- , call of duty
- , activision
- , ego-shooter
Idioten ;)
Früher hatten sie einen guten Ruf...
Erst die lezten 4 jahre... etwa seit es mit der neuen Generation losging, da flipten sie ein wenig aus... kA wovon du redest, das sie schon damals einen schlechten Ruf hatten. o.o
Vielleicht liest Du Dir erst mal den Artikel durch, da steht eigentlich alles wichtige über den Grund der Klage drin.
Nochmal erklären werd ich das nicht.
Ich hab mich auch auf deine Aussage bezogen
Es ist ja auch nicht so als könnte ich die Klage nicht verstehen und würde nicht an deren Stelle das Gleiche machen - aber wenn diese Klage durchkommt ist das ein Trauerspiel.
Nur mal am Rande, ist Dir schon mal in den Sinn gekommen das Activision keine Fremden Seiten offline nehmen kann und…