Michael "Bully" Herbig verliert Rechtsstreit gegen Rockstar Games
Vor Gericht unterlegen: Michael "Bully" Herbig.
Bringt man die Schulhof-Simulation Bully: Die Ehrenrunde in Verbindung mit dem Künstlernamen von Michael Herbig? Der Komiker ("Der Schuh des Manitu") meint ja, hat darauf aber keine Lust - und klagte im Juli gegen Rockstar Games (wir berichteten).
Jetzt sprach das Landgericht München das Urteil und entschied zugunsten von Rockstar Games. Die Zivilkammer bezeichnete in ihrer Entscheidung "Bully" als einen beschreibenden Begriff, der unterschiedlich verwendet werde. So stehe "Bully" auch für einen VW-Transporter, den Anstoß beim Eishockey oder für einen Schläger im Sinne von Rabauke.
Die Verwendung des Namens müsse möglich sein, insbesondere wenn er nur Bestandteil des Spiele-Namens sei und der Gesamttitel erkennen lasse, dass er mit dem Kläger nichts zu tun habe. Im Videospielbereich habe der Name des Komikers "keinerlei relevante Bedeutung", stellte das Gericht fest.
Das meiste gibt es doch schon überall. Da kann man doch nichtmehr viel neues erfinden.
Fernsehen: :hoch: Reallife: :runter:
Gerade er als Komiker sollte über solche Sachen einfach lachen können... :uff: